Kritik an Schwächung der Mehrwegförderung
Berlin, 11. 02. 2026 – Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Verpackungsrecht verabschiedet, mit dem die Vorgaben der neuen EU-Verpackungsverordnung (Regulation (EU) 2025/40) in deutsches Recht überführt werden sollen. Die Verordnung tritt wie geplant am 12. August 2026 in Kraft und soll Mindestanforderungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen, zur Recycelbarkeit sowie zur Stärkung kreislaufwirtschaftlicher Ansätze setzen. Zugleich soll sie nationale Regelungen in Mitgliedstaaten wie Deutschland ergänzen.
Zentrales Element des neuen deutschen Entwurfs ist die Anpassung des nationalen Verpackungsrechts (vormals Verpackungsgesetz) an die neuen EU-Anforderungen. Der Entwurf für ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Produzenten von Verpackungen und Organisationen der erweiterten Herstellerverantwortung künftig finanzielle Beiträge leisten, die auch der Förderung von Mehrwegsystemen zugutekommen sollen. Gleichzeitig bleiben hohe Recyclingraten für zahlreiche Materialgruppen verbindlich.
Der Entwurf enthält weiterhin eine mehr als 70 Prozent betragende Zielvorgabe für den Anteil von Mehrwegverpackungen im Getränkesegment – ein seit langem politisches Leitbild in Deutschland. Tatsächlich lagen die realen Mehrweganteile laut Umweltbundesamt in den vergangenen Jahren deutlich darunter; sie bewegten sich zuletzt im mittleren 40-Prozent-Bereich.
Um diesen Zielwert zu erreichen, sieht der Gesetzentwurf statt einer festen Abgabe je Tonne Einwegverpackungen, wie sie in früheren Entwürfen und Vorschlägen diskutiert wurde, eine verpflichtende Mindestausgabe von Systemträgern für Maßnahmen zur Abfallvermeidung vor. Die konkrete Verwendung dieser Mittel liegt dabei weitgehend im Ermessen der jeweiligen Organisationen.
Diese Abschwächung eines verbindlichen Finanzierungsmechanismus kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) deutlich. Die Umweltorganisation sieht darin eine Vorteilnahme für die Einweg-Industrie und fordert eine verpflichtende, stärker ausgestaltete finanzielle Förderung von Mehrwegsystemen. Nach Ansicht der DUH ist eine klare Lenkungswirkung durch verbindliche Beiträge nötig, um die Mehrwegquote tatsächlich zu steigern und das verbindliche EU-Ziel einer fünfprozentigen Verpackungsabfallvermeidung bis 2030 zu erreichen.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz betonte, dass die Beibehaltung der 70-Prozent-Zielmarke ein wichtiges politisches Signal sei. Ohne verbindliche Anreize und einen wirkungsvollen Finanzierungsmechanismus für Mehrweg bleibe jedoch unklar, wie diese Zielmarke realisiert werden soll. Metz verwies auf internationale Beispiele und lokale Initiativen in Deutschland, die gezeigt hätten, dass finanzielle Lenkungsinstrumente den Einsatz von Mehrweg deutlich erhöhen können.
Der Gesetzesentwurf soll nun im parlamentarischen Verfahren beraten werden. Änderungen im weiteren Verlauf dieses Prozesses sind möglich.



