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Verbraucherinformationen

Steuerbescheide werden ab 2027 digital: Was ELSTER-Nutzer jetzt wissen sollten

Jens Schumacher - DAPD
Zuletzt aktualisiert: 11. September 2026 21:25
Jens Schumacher - DAPD
Vor 12 Stunden
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Steuerbescheide werden ab 2027 digital: Was ELSTER-Nutzer jetzt wissen sollten
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Für Millionen Steuerpflichtige verändert sich ab 2027 die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Inhaltsverzeichnis
  • Einkommensteuerbescheid soll ins ELSTER-Konto
    • Infobox: Was sich ab 2027 ändern soll
  • Eine ausdrückliche Zustimmung soll entfallen
  • Warum die Änderung mehr als nur Papier spart
  • Einspruchsfristen beachten
  • E-Mail-Adresse aktuell halten
  • Steuerberater können die Situation komplizierter machen
  • Phishing dürfte attraktiver werden
  • Direkt einloggen statt Mail-Link nutzen
  • Papier verschwindet nicht vollständig
  • Warum die Änderung trotzdem wichtig ist
    • Einordnung

Bestimmte Steuerbescheide und andere Schreiben sollen grundsätzlich elektronisch bekannt gegeben werden, wenn ein aktives ELSTER-Nutzerkonto vorhanden ist.

Die entsprechende Änderung ist Bestandteil des Jahressteuergesetzes 2026.

Noch läuft das Gesetzgebungsverfahren.

Sollte die Regelung wie geplant verabschiedet werden, soll sie zum 1. Januar 2027 greifen.

Einkommensteuerbescheid soll ins ELSTER-Konto

Zu den betroffenen Dokumenten gehören beispielsweise Einkommensteuerbescheide.

Auch Entscheidungen über Einsprüche sollen elektronisch bereitgestellt werden können.

Der Bescheid selbst kommt nicht als gewöhnlicher E-Mail-Anhang.

Er liegt im geschützten ELSTER-Konto.

Der Nutzer erhält eine E-Mail mit dem Hinweis, dass dort ein neues Dokument bereitsteht.

Infobox: Was sich ab 2027 ändern soll

Aktives ELSTER-Konto vorhanden: digitale Bekanntgabe wird grundsätzlich Regelfall
E-Mail: informiert über neues Dokument
Bescheid: wird im ELSTER-Konto bereitgestellt
Kein ELSTER-Konto: weiterhin Post
Papier trotz ELSTER: soll auf Antrag weiterhin möglich sein

Eine ausdrückliche Zustimmung soll entfallen

Bislang spielt die Einwilligung des Steuerpflichtigen bei der elektronischen Bekanntgabe eine größere Rolle.

Künftig soll ein aktives ELSTER-Konto grundsätzlich ausreichen.

Damit wird die Logik umgedreht.

Nicht mehr die elektronische Zustellung muss ausdrücklich gewählt werden.

Sie wird zum Normalfall.

Wer trotz ELSTER Papier möchte, soll dies entsprechend beantragen können.

Warum die Änderung mehr als nur Papier spart

Für die Finanzverwaltung sinkt der Aufwand.

Bescheide müssen nicht mehr gedruckt, kuvertiert und verschickt werden.

Für Steuerpflichtige kann sich die Bearbeitungszeit ebenfalls verkürzen.

Ein digitaler Bescheid steht unmittelbar nach Bereitstellung zur Verfügung.

Das klingt zunächst ausschließlich praktisch.

Es gibt aber eine wichtige rechtliche Seite.

Einspruchsfristen beachten

Ein Steuerbescheid kann fehlerhaft sein.

Wer beispielsweise der Meinung ist, dass Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht korrekt berücksichtigt wurden, kann Einspruch einlegen.

Dafür gelten Fristen.

Deshalb müssen Steuerpflichtige wissen, wann ein elektronischer Bescheid als bekannt gegeben gilt.

Das ELSTER-Konto sollte künftig ähnlich ernst genommen werden wie andere wichtige digitale Postfächer.

E-Mail-Adresse aktuell halten

Eine besonders einfache Vorbereitung besteht darin, die hinterlegte E-Mail-Adresse zu überprüfen.

Die Benachrichtigung ist nur hilfreich, wenn sie tatsächlich ankommt.

Wer eine alte Adresse hinterlegt hat oder das entsprechende Postfach kaum noch nutzt, kann wichtige Hinweise verpassen.

Auch Zugangsdaten sollten funktionieren.

Steuerberater können die Situation komplizierter machen

Wer einen Steuerberater beauftragt, sollte zusätzlich prüfen, wer offiziell zum Empfang von Bescheiden bevollmächtigt ist.

Entscheidend ist die hinterlegte Empfangsvollmacht.

Es sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass jedes Dokument gleichzeitig an Steuerberater und Mandanten geht.

Phishing dürfte attraktiver werden

Mit der zunehmenden Digitalisierung steigt auch das Missbrauchspotenzial.

Betrüger können gefälschte ELSTER- oder Finanzamtsmails verschicken.

Besonders plausibel wirken solche Nachrichten, wenn Bürger tatsächlich regelmäßig elektronische Bescheide erwarten.

Grundsätzlich sollte keine E-Mail dazu auffordern, ELSTER-Passwörter oder sensible Bankdaten direkt zu übermitteln.

Direkt einloggen statt Mail-Link nutzen

Wer unsicher ist, kann ELSTER direkt über den bekannten Zugang öffnen.

Damit lässt sich prüfen, ob tatsächlich ein neues Dokument vorliegt.

Das ist sicherer, als Links aus unerwarteten E-Mails zu verwenden.

Papier verschwindet nicht vollständig

Die geplante Regelung betrifft nicht jeden Steuerpflichtigen.

Wer kein aktives ELSTER-Konto besitzt, erhält seine Bescheide weiterhin postalisch.

Auch Sonderfälle bleiben bestehen.

Deutschland wird deshalb nicht über Nacht eine vollständig papierlose Finanzverwaltung bekommen.

Warum die Änderung trotzdem wichtig ist

Der entscheidende Wandel liegt in der Rollenverteilung.

Bisher wird ELSTER von vielen Bürgern hauptsächlich für die einmal jährliche Steuererklärung verwendet.

Künftig entwickelt sich das Konto stärker zu einem dauerhaften Kommunikationskanal.

Damit steigt auch die Verantwortung der Nutzer.

Einordnung

Die elektronische Bekanntgabe kann Verwaltungsaufwand reduzieren und Steuerverfahren beschleunigen.

Sie verlangt aber auch mehr digitale Aufmerksamkeit.

Für ELSTER-Nutzer wird deshalb künftig nicht nur wichtig sein, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben.

Sie müssen auch den digitalen Rückweg vom Finanzamt zuverlässig im Blick behalten.

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