Das Bundeskabinett hat am 12. August den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 beschlossen. Das Paket enthält zahlreiche Änderungen für Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung.
- Steuerbescheide sollen stärker digital zugestellt werden
- Papier bleibt weiterhin möglich
- Steuerfristen werden dadurch wichtiger
- Nachzahlungszinsen sollen deutlich steigen
- Warum der Zinssatz angehoben werden soll
- Kapitalertragsteuerverfahren wird verschärft
- Forschungsförderung soll ausgeweitet werden
- Warum Jahressteuergesetze so umfangreich sind
- Was Steuerpflichtige jetzt tun sollten
Von einer bereits abgeschlossenen Steuerreform kann allerdings keine Rede sein.
Der Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Entwurf befassen. Einzelne Regelungen können deshalb noch verändert werden.
Mehrere geplante Änderungen sind dennoch bereits so konkret, dass sich Steuerpflichtige und Unternehmen darauf vorbereiten können.
Steuerbescheide sollen stärker digital zugestellt werden
Für viele Verbraucher dürfte die elektronische Bekanntgabe die sichtbarste Neuerung sein.
Ab dem 1. Januar 2027 sollen bestimmte Steuerbescheide und andere Schreiben grundsätzlich elektronisch bereitgestellt werden, wenn ein aktives ELSTER-Nutzerkonto vorhanden ist.
Dazu gehören beispielsweise Einkommensteuerbescheide und Entscheidungen über Einsprüche.
Eine ausdrückliche Zustimmung zur elektronischen Zustellung soll nicht mehr erforderlich sein.
Der Bescheid wird dabei nicht als normaler E-Mail-Anhang verschickt.
Er wird im geschützten ELSTER-Nutzerkonto bereitgestellt. Die E-Mail dient lediglich als Hinweis, dass ein neues Dokument vorliegt.
Infobox: Wichtige Vorhaben des Jahressteuergesetzes 2026
Digitale Steuerbescheide: grundsätzlich ab 1. Januar 2027
Nachzahlungs- und Erstattungszinsen: geplant 3,6 Prozent jährlich
Bisheriger Zinssatz: 1,8 Prozent jährlich
Kapitalertragsteuer: strengere Regeln bei bestimmten ausländischen Großaktionären
Forschungszulage: höhere maximale Förderung vorgesehen
Papier bleibt weiterhin möglich
Wer kein aktives ELSTER-Nutzerkonto besitzt, soll Bescheide weiterhin auf dem Postweg erhalten.
Auch Nutzer mit ELSTER-Konto sollen grundsätzlich eine postalische Bekanntgabe beantragen können.
Damit verschwindet Papier nicht vollständig.
Die Richtung ist dennoch eindeutig: Für aktive ELSTER-Nutzer soll die digitale Zustellung zum Normalfall werden.
Steuerfristen werden dadurch wichtiger
Die Umstellung ist nicht nur eine Frage des Komforts.
Steuerbescheide sind Verwaltungsakte. Mit ihrer Bekanntgabe können Rechtsfristen beginnen.
Das ist beispielsweise für einen Einspruch relevant.
Wer einen Bescheid nicht regelmäßig überprüft, kann deshalb Fristen versäumen.
ELSTER entwickelt sich damit zunehmend von einem reinen Übermittlungsportal für Steuererklärungen zu einem digitalen Kommunikationskanal mit der Finanzverwaltung.
Nachzahlungszinsen sollen deutlich steigen
Eine weitere geplante Änderung betrifft Nachzahlungs- und Erstattungszinsen.
Derzeit beträgt der Zinssatz 0,15 Prozent pro vollem Monat.
Das entspricht 1,8 Prozent pro Jahr.
Ab 2027 soll er nach dem Regierungsentwurf auf 0,3 Prozent monatlich steigen.
Das entspricht 3,6 Prozent im Jahr.
Der höhere Zinssatz wirkt in beide Richtungen.
Wer nach Ablauf der gesetzlichen Karenzzeit Steuern nachzahlen muss, kann stärker belastet werden.
Wer Anspruch auf eine verzinste Steuererstattung hat, kann entsprechend mehr Zinsen erhalten.
Warum der Zinssatz angehoben werden soll
Die Bundesregierung verweist auf das veränderte allgemeine Zinsumfeld.
Der aktuelle Zinssatz wurde 2022 angepasst, nachdem das Bundesverfassungsgericht den zuvor deutlich höheren Satz beanstandet hatte.
Seitdem sind Marktzinsen und Kreditzinsen gestiegen.
Der Gesetzgeber überprüft den Zinssatz deshalb erneut.
Kapitalertragsteuerverfahren wird verschärft
Auch bei der Kapitalertragsteuer sieht der Entwurf Veränderungen vor.
Betroffen sind insbesondere beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit Beteiligungen von mindestens zehn Prozent an deutschen Gesellschaften.
In bestimmten Fällen soll eine steuerliche Entlastung künftig stärker über ein nachträgliches Erstattungsverfahren erfolgen.
Das Ziel ist eine bessere Kontrolle möglicher missbräuchlicher Gestaltungen.
Für normale Privatanleger mit kleineren Aktienbeständen ist diese Regelung nicht das zentrale Thema.
Sie betrifft vor allem größere grenzüberschreitende Beteiligungsstrukturen.
Forschungsförderung soll ausgeweitet werden
Unternehmen können außerdem von Änderungen bei der Forschungszulage betroffen sein.
Der maximale förderfähige Rahmen soll künftig stärker an den europarechtlich möglichen Umfang angepasst werden.
Vorgesehen ist eine periodenübergreifende Förderung von bis zu 25 Millionen Euro je Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Für größere Innovationsprojekte kann das wirtschaftlich erheblich sein.
Warum Jahressteuergesetze so umfangreich sind
Der Name kann den Eindruck erwecken, es gehe um eine einzige große steuerpolitische Entscheidung.
Tatsächlich dienen Jahressteuergesetze häufig dazu, zahlreiche kleinere und größere Regelungen gleichzeitig anzupassen.
Gerichtsurteile müssen umgesetzt werden.
EU-Recht verändert sich.
Verwaltungsverfahren werden digitalisiert.
Technische Fehler oder unklare Formulierungen bestehender Gesetze werden korrigiert.
Deshalb kann ein Jahressteuergesetz für Steuerberater und Unternehmen sehr bedeutend sein, obwohl einzelne Änderungen in der breiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden.
Was Steuerpflichtige jetzt tun sollten
Für die meisten Bürger besteht noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Wichtig ist zunächst, das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.
ELSTER-Nutzer können allerdings bereits prüfen, ob E-Mail-Adresse und Zugangsdaten aktuell sind.
Unternehmen sollten insbesondere die Änderungen bei Forschungszulage, Kapitalertragsteuerverfahren und anderen betrieblichen Regelungen beobachten.
Einordnung
Die größte sichtbare Veränderung für Verbraucher dürfte die weitere Digitalisierung der Steuerverwaltung sein.
Finanziell relevanter kann für einzelne Steuerpflichtige dagegen der höhere Zinssatz bei Nachzahlungen werden.
Wichtig bleibt die rechtliche Abgrenzung:
Der Gesetzentwurf ist vom Kabinett beschlossen, aber das Jahressteuergesetz 2026 ist noch nicht endgültig verabschiedet.

