Eine Abgabe auf gesüßte Getränke soll Hersteller zu weniger Zucker bewegen und zugleich Geld für das Gesundheitssystem einbringen. Wie die Steuer konkret ausgestaltet wird und wann sie startet, ist jedoch noch offen. Neue Pläne des Finanzministeriums sorgen zudem für Streit, weil auch Zero-Getränke, Fruchtnektare und Haferdrinks erfasst werden könnten.
- Die Zuckersteuer ist geplant, aber noch nicht in Kraft
- Aktuelle Pläne gehen deutlich über klassische Softdrinks hinaus
- Wie funktioniert eine Zuckersteuer?
- Großbritannien zeigt, warum die Rezeptur entscheidend ist
- Ist eine Zuckersteuer wirklich förderlich für die Gesundheit?
- Langfristige Gesundheitswirkungen sind noch nicht vollständig belegt
- Zero-Getränke stellen das gesundheitliche Konzept auf die Probe
- Mehr Süßstoff könnte zudem neue Umweltfragen schaffen
- Werden Cola und andere Getränke nun teurer?
- Hintergrund
- Entscheidend ist, was am Ende tatsächlich besteuert wird
Deutschland steuert auf eine Zuckersteuer zu. Die Bundesregierung hat sich grundsätzlich darauf verständigt, eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Doch aus einem vergleichsweise klar umrissenen gesundheitspolitischen Instrument ist inzwischen ein komplexes Steuerprojekt geworden: Strittig sind der Starttermin, die Höhe der Belastung und vor allem die Frage, welche Getränke tatsächlich erfasst werden.
Die Zuckersteuer ist geplant, aber noch nicht in Kraft
Eine spezielle Steuer auf Zucker oder zuckerhaltige Getränke gibt es in Deutschland derzeit nicht. Verbraucher zahlen also bislang keine zusätzliche Abgabe allein deshalb, weil eine Limonade besonders viel Zucker enthält.
Das soll sich ändern. Ende April 2026 beschloss das Bundeskabinett im Rahmen der Haushaltsplanung grundsätzlich die Einführung einer Zuckerabgabe. In einer späteren Antwort an den Bundestag erklärte die Bundesregierung, dass ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden solle.
Inzwischen könnte es schneller gehen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte Anfang Juli, sein Ministerium arbeite daran, aus der zunächst vorgesehenen Abgabe eine Steuer zu machen. Ob sie bereits zum 1. Januar 2027 oder etwas später kommen könne, ließ er ausdrücklich offen.
Die häufig gestellte Frage „Wann kommt die Zuckersteuer?“ hat deshalb derzeit keine eindeutige Antwort. Politisch ist sie gewollt, ein endgültiges Gesetz mit verbindlichem Starttermin existiert aber noch nicht.
Aktuelle Pläne gehen deutlich über klassische Softdrinks hinaus
Neue Dynamik hat die Debatte am 25. August 2026 bekommen. Nach einem Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums könnte die geplante Steuer wesentlich mehr Produkte erfassen als zunächst angenommen.
Neben klassischen zuckerhaltigen Limonaden könnten demnach auch Fruchtnektare, Smoothies, getreidebasierte Getränke wie Haferdrinks sowie mit Süßstoffen gesüßte Getränke betroffen sein. Damit würden möglicherweise auch zuckerfreie Light- und Zero-Produkte unter die Regelung fallen.
Für bestimmte süßstoffhaltige Getränke steht nach den bekannt gewordenen Überlegungen eine Belastung von 26 Cent pro Liter im Raum. Bei Getränken mit Zucker soll die Steuer gestaffelt sein und mit dem Zuckergehalt steigen.
Das Finanzministerium begründet den breiten Ansatz unter anderem damit, Ausweichbewegungen zu verhindern und neben der gesundheitspolitischen Lenkungswirkung auch Einnahmen zu erzielen. Innerhalb der Bundesregierung gibt es dagegen Widerstand. Besonders das Landwirtschaftsministerium hält eine so weitgehende Einbeziehung verschiedener Getränkekategorien für problematisch.
Wie funktioniert eine Zuckersteuer?
Der Begriff Zuckersteuer ist etwas irreführend. Bei den aktuellen Plänen geht es nicht darum, Haushaltszucker pauschal stärker zu besteuern. Im Mittelpunkt stehen Getränke.
Eine nach Zuckergehalt gestaffelte Steuer soll einen wirtschaftlichen Anreiz setzen. Je mehr Zucker ein Getränk enthält, desto höher fällt die Abgabe aus. Hersteller haben dann mehrere Möglichkeiten: Sie können die zusätzlichen Kosten an Verbraucher weitergeben, einen Teil selbst tragen oder ihre Rezepturen verändern.
Gerade die dritte Variante ist gesundheitspolitisch entscheidend. Wird ein Getränk so verändert, dass es unter einen bestimmten Zuckergrenzwert fällt, kann der Hersteller Steuern sparen. Dadurch wird Zuckerreduktion nicht allein zu einer Frage freiwilliger Selbstverpflichtungen, sondern erhält einen konkreten finanziellen Wert.
Großbritannien zeigt, warum die Rezeptur entscheidend ist
Das international bekannteste Beispiel dafür ist Großbritannien. Dort trat 2018 die Soft Drinks Industry Levy in Kraft. Die Steuer wurde so gestaltet, dass stark zuckerhaltige Getränke stärker belastet werden.
Viele Hersteller reagierten darauf, indem sie den Zuckergehalt ihrer Produkte reduzierten. Genau dieser Reformulierungseffekt gilt heute als eines der stärksten Argumente für eine gestaffelte Steuer.
Auch die Bundesregierung verweist in ihren bisherigen Planungen auf dieses Prinzip. Die Steuer soll demnach nicht nur Geld einbringen, sondern Unternehmen ausdrücklich dazu bewegen, Produkte mit weniger Zucker anzubieten.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist das ein wichtiger Unterschied: Eine Zuckersteuer kann den Markt verändern, ohne dass Verbraucher zwangsläufig für jedes Getränk exakt den Steuerbetrag zusätzlich bezahlen müssen. Hersteller können versuchen, ihre Produkte so anzupassen, dass die Abgabe gar nicht oder nur teilweise anfällt.
Ist eine Zuckersteuer wirklich förderlich für die Gesundheit?
Die wissenschaftliche Antwort fällt differenziert aus: Eine gut ausgestaltete Zuckersteuer kann gesundheitlich sinnvoll sein. Wie groß ihr langfristiger Effekt auf Krankheiten tatsächlich ausfällt, lässt sich bislang aber nicht exakt bestimmen.
Der gesundheitspolitische Ansatz konzentriert sich bewusst auf Getränke. Zuckerhaltige Softdrinks ermöglichen es, in kurzer Zeit große Mengen Zucker und Kalorien aufzunehmen. Ein Liter handelsüblicher Limonade kann rund 100 Gramm Zucker enthalten.
Ein dauerhaft hoher Konsum zuckerhaltiger Getränke wird mit Übergewicht und Erkrankungen wie Typ-2-Diabetes in Verbindung gebracht. Entsprechend plausibel ist zunächst die Annahme: Sinkt die aufgenommene Zuckermenge dauerhaft, können gesundheitliche Risiken reduziert werden.
Genau hier gibt es erste belastbare Hinweise. Eine von Quarks aufgegriffene Modellierungsstudie der Technischen Universität München untersuchte, welche Folgen eine Zuckersteuer in Deutschland haben könnte. Je nach Ausgestaltung könnte der durchschnittliche tägliche Zuckerkonsum demnach um bis zu 2,3 Gramm pro Kopf sinken. Die Modellrechnung kommt außerdem auf bis zu 244.100 potenziell vermiedene Fälle von Typ-2-Diabetes.
Solche Zahlen dürfen allerdings nicht mit tatsächlich beobachteten Krankheitsfällen verwechselt werden. Es handelt sich um Modellberechnungen, die auf Annahmen über Konsum, Preisreaktionen und gesundheitliche Zusammenhänge beruhen.
Langfristige Gesundheitswirkungen sind noch nicht vollständig belegt
Genau an diesem Punkt ist Zurückhaltung wichtig. Zuckersteuern werden in vielen Ländern erst seit einigen Jahren eingesetzt. Langzeitdaten über mehrere Jahrzehnte liegen deshalb noch nicht vor.
Die Evidenz ist stärker, wenn es um unmittelbarere Wirkungen geht: Steuern können Preise verändern, den Absatz stark gezuckerter Getränke senken und Hersteller zur Reformulierung bewegen. Schwieriger ist es, daraus exakt zu berechnen, wie viele Fälle von Diabetes, Adipositas oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen langfristig verhindert werden.
Quarks weist deshalb darauf hin, dass sich derzeit nicht seriös vorhersagen lässt, wie groß der gesundheitliche Gesamteffekt einer deutschen Zuckersteuer wäre. Die bisherigen Erkenntnisse sprechen dafür, dass sie einen Beitrag leisten kann – vor allem zusammen mit anderen Maßnahmen wie Ernährungsbildung und Prävention. Ein Ersatz für eine umfassende Gesundheitspolitik ist sie nicht.
Zero-Getränke stellen das gesundheitliche Konzept auf die Probe
Besonders interessant wird die Frage nach dem gesundheitlichen Nutzen bei zuckerfreien Getränken.
Eine klassische Zuckersteuer setzt einen eindeutigen Anreiz: weniger Zucker bedeutet weniger Steuer. Bei Cola Zero oder ähnlichen Produkten funktioniert diese Logik nicht, weil dort bereits kaum oder kein Zucker enthalten ist.
Werden solche Getränke trotzdem besteuert, verändert sich das Ziel des Instruments. Dann geht es nicht mehr ausschließlich darum, Zucker zu reduzieren, sondern offenbar auch darum, den Konsum stark gesüßter Getränke generell zu beeinflussen und eine breitere Einnahmebasis zu schaffen.
Das ist gesundheitspolitisch nicht automatisch falsch, muss aber anders begründet werden. Süßstoffe und Zucker sind nicht identisch und ihre gesundheitlichen Wirkungen lassen sich nicht pauschal gleichsetzen.
Auch Quarks kommt bei der Bewertung von Süßungsmitteln zu einem differenzierten Ergebnis: Zuckerersatz kann Vorteile haben, eine einfache Formel „Süßstoff ist gesund, Zucker ist ungesund“ lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
Mehr Süßstoff könnte zudem neue Umweltfragen schaffen
Eine weitere Nebenwirkung hat inzwischen das Umweltbundesamt auf die politische Agenda gebracht. Die Behörde warnt davor, dass eine Zuckersteuer Hersteller dazu bewegen könnte, mehr Süßstoffe einzusetzen.
Besonders Acesulfam-K und Sucralose gelten als langlebig und mobil im Wasser. Sie können über das Abwasser in Flüsse und andere Gewässer gelangen und sind mit gängigen Verfahren der Abwasser- und Trinkwasseraufbereitung nur schwer vollständig zu entfernen.
Das Umweltbundesamt weist deshalb darauf hin, dass Produktreformulierungen nicht ausschließlich unter gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden sollten. Werden große Zuckermengen lediglich durch bestimmte persistente Süßstoffe ersetzt, können neue Umweltprobleme entstehen.
Das bedeutet nicht, dass die Zuckersteuer aus Umweltsicht grundsätzlich abzulehnen wäre. Es zeigt aber, dass die konkrete Ausgestaltung darüber entscheidet, welche Ausweichreaktionen sie erzeugt.
Werden Cola und andere Getränke nun teurer?
Das ist möglich, aber nicht zwangsläufig in Höhe der jeweiligen Steuer.
Hersteller können eine zusätzliche Abgabe vollständig auf den Verkaufspreis aufschlagen. Sie können sie aber auch teilweise über ihre Marge auffangen oder den Zuckergehalt reduzieren, um in eine günstigere Steuerstufe zu gelangen.
Gerade bei einer deutlich gestaffelten Steuer dürfte der Reformulierungsdruck groß sein. Für Unternehmen kann es wirtschaftlich attraktiver werden, einige Gramm Zucker einzusparen, statt dauerhaft eine höhere Abgabe für Millionen verkaufter Liter zu zahlen.
Für Verbraucher könnte deshalb nicht allein der Preis einzelner Produkte entscheidend sein. Wahrscheinlich ist auch, dass sich das Angebot verändert: weniger stark gezuckerte Rezepturen, neue Produktvarianten und eine stärkere Differenzierung zwischen Getränken verschiedener Steuerstufen wären mögliche Folgen.
Hintergrund
Deutschland kannte bereits früher eine Zuckersteuer. Diese historische Abgabe hatte jedoch kaum etwas mit der heutigen gesundheitspolitischen Diskussion zu tun. Sie war in erster Linie fiskalisch motiviert und wurde Anfang der 1990er-Jahre abgeschafft.
Die heutige Debatte folgt einem anderen Ansatz. International setzen inzwischen zahlreiche Staaten spezielle Abgaben auf zuckergesüßte Getränke ein. Häufig steht dabei nicht die Maximierung der Steuereinnahmen im Mittelpunkt, sondern die sogenannte Lenkungswirkung.
Darin liegt gleichzeitig ein scheinbarer Widerspruch: Eine gesundheitspolitisch besonders erfolgreiche Zuckersteuer könnte langfristig weniger Geld einbringen. Wenn Hersteller den Zuckergehalt reduzieren und Verbraucher weniger stark besteuerte Getränke kaufen, schrumpft die Bemessungsgrundlage.
Die Bundesregierung verfolgt derzeit jedoch beide Ziele. Die geplante Steuer soll gesundheitspolitische Anreize setzen und zugleich Einnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. In früheren Regierungsunterlagen wurden zunächst rund 450 Millionen Euro jährlich genannt; nach den jüngsten Planungen sollen im kommenden Jahr rund 650 Millionen Euro zusammenkommen.
Entscheidend ist, was am Ende tatsächlich besteuert wird
Ob die Zuckersteuer gesundheitlich erfolgreich sein wird, lässt sich deshalb nicht allein mit Ja oder Nein beantworten.
Für eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe gibt es gute Argumente und internationale Erfahrungen: Sie kann die Nachfrage beeinflussen und vor allem Hersteller dazu bewegen, weniger Zucker einzusetzen. Dass geringere Mengen stark gezuckerter Getränke grundsätzlich gesundheitlich sinnvoll sind, ist ebenfalls gut begründet.
Unsicherer ist, wie groß der langfristige Effekt auf Erkrankungen wie Diabetes oder Adipositas ausfällt. Modellierungen versprechen erhebliche Einsparungen und Gesundheitsgewinne, können aber jahrzehntelange Beobachtungsdaten nicht ersetzen.
Noch schwieriger wird die Bewertung, wenn die Steuer auch zuckerfreie Getränke, Smoothies oder pflanzliche Alternativen umfasst. Dann geht es nicht länger ausschließlich um Zucker. Gesundheitspolitische Ziele, Staatseinnahmen, Wettbewerbsfragen und mögliche Umweltfolgen greifen ineinander.
Deshalb entscheidet sich die Qualität der Zuckersteuer weniger an ihrem Namen als an ihrem endgültigen Gesetz. Erst wenn feststeht, welche Produkte erfasst werden, welche Schwellenwerte gelten und welchen finanziellen Anreiz Hersteller tatsächlich zur Zuckerreduktion erhalten, lässt sich beurteilen, ob daraus vor allem eine wirksame gesundheitspolitische Lenkungssteuer wird – oder schlicht eine zusätzliche Belastung auf ein breites Sortiment an Getränken.

