Autofahrer zahlen wieder mehr als zwei Euro für einen Liter Kraftstoff, während einige internationale Energiekonzerne Milliardengewinne melden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil fordert deshalb erneut eine Übergewinnsteuer. Doch hohe Gewinne sind nicht automatisch unrechtmäßig, und eine Sondersteuer würde den Spritpreis an der Zapfsäule nicht unmittelbar senken.
- Spritpreise sind 2026 wieder deutlich gestiegen
- Ölkonzerne verdienen wieder Milliarden
- Milliardengewinn ist nicht gleich Übergewinn
- Klingbeil will die Steuer auf europäischer Ebene
- Deutschland hat bereits eine Übergewinnsteuer ausprobiert
- Der Bundesfinanzhof hat rechtliche Zweifel
- Das Bundeskartellamt sieht Probleme im Mineralölmarkt
- Händler können ihren Lieferanten nicht beliebig wechseln
- Preisnotierungen bergen zusätzliche Risiken
- Der Rohölpreis erklärt den Tankstellenpreis nur teilweise
- Auch der Staat verdient an jedem Liter kräftig mit
- Der Tankrabatt 2026 zeigt das Problem direkter Entlastungen
- Würde eine Übergewinnsteuer Benzin und Diesel billiger machen?
- Können Unternehmen die Steuer einfach an Verbraucher weitergeben?
- Eine Übergewinnsteuer kann auch Investitionen beeinflussen
- Hintergrund
- Die entscheidende Frage ist der Wettbewerb
Die Diskussion über eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne ist zurück. Auslöser sind stark gestiegene Kraftstoffpreise und gleichzeitig hohe Gewinne großer Energiekonzerne. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will außergewöhnliche Krisengewinne stärker abschöpfen und setzt dabei auf eine gemeinsame europäische Lösung.
Auf den ersten Blick wirkt die Argumentation eingängig: Verbraucher und Unternehmen leiden unter hohen Energiepreisen, während Konzerne von denselben Marktverwerfungen profitieren. Wirtschaftlich ist die Lage jedoch komplizierter. Denn der Gewinn eines internationalen Ölkonzerns lässt sich nicht unmittelbar aus dem Preis an einer deutschen Tankstelle ableiten.
Spritpreise sind 2026 wieder deutlich gestiegen
Autofahrer mussten in diesem Jahr zeitweise so viel bezahlen wie nie zuvor.
Im Juli 2026 kostete ein Liter Super E10 im bundesweiten Monatsdurchschnitt 2,099 Euro. Diesel lag bei durchschnittlich 2,097 Euro. Noch höher waren die Preise im April. Damals kostete E10 im Mittel 2,109 Euro, Diesel sogar 2,263 Euro je Liter.
Damit erreichten die Kraftstoffpreise nach Beginn der neuen Nahostkrise erneut außergewöhnliche Höhen.
Die Entwicklung zeigt allerdings auch, wie stark Tankstellenpreise auf geopolitische Ereignisse reagieren. Entscheidend ist nicht nur der Preis für Rohöl. Für Diesel und Benzin sind unter anderem Raffineriekapazitäten, verfügbare Produktmengen, Transportwege, Wechselkurse und Handelsmargen relevant.
Gerade bei Diesel können deshalb erhebliche Preissteigerungen entstehen, obwohl sich Rohöl nicht im gleichen Umfang verteuert.
Ölkonzerne verdienen wieder Milliarden
Parallel zu den hohen Energiepreisen sind die Gewinne einiger großer Energiekonzerne deutlich gestiegen.
BP meldete für das zweite Quartal 2026 einen bereinigten Gewinn von rund 5,7 Milliarden US-Dollar. Ein Jahr zuvor waren es rund 2,35 Milliarden Dollar gewesen. Das Unternehmen profitierte unter anderem von höheren Ölpreisen, starken Handelsergebnissen und höheren Raffineriemargen.
TotalEnergies erreichte im zweiten Quartal einen bereinigten Nettogewinn von rund sechs Milliarden Dollar. Auch dort trugen das hohe Preisniveau und gute Ergebnisse im Raffineriegeschäft zur Entwicklung bei.
Solche Zahlen erklären, warum die politische Forderung nach einer Abschöpfung außergewöhnlicher Gewinne wieder an Unterstützung gewinnt.
Sie beweisen allerdings noch nicht, dass diese Gewinne durch überhöhte Preise an deutschen Tankstellen entstanden sind.
Milliardengewinn ist nicht gleich Übergewinn
Ein internationaler Ölkonzern verdient sein Geld entlang einer langen Wertschöpfungskette.
Dazu gehören die Förderung von Rohöl und Gas, der internationale Handel, Raffinerien, Petrochemie, Flüssiggas, Stromerzeugung und schließlich das Tankstellengeschäft. Gewinne entstehen in unterschiedlichen Ländern und Geschäftsbereichen.
Ein Konzerngewinn von mehreren Milliarden Dollar bedeutet deshalb nicht, dass deutsche Autofahrer dem Unternehmen diesen Betrag über höhere Benzinpreise bezahlt haben.
Für die Frage einer Übergewinnsteuer ist vielmehr entscheidend, welcher Teil eines Gewinns auf außergewöhnliche Marktbedingungen zurückzuführen ist.
Ökonomen sprechen häufig von sogenannten Windfall Profits. Gemeint sind Gewinne, die Unternehmen nicht primär durch zusätzliche Leistung, höhere Produktivität oder neue Investitionen erzielen, sondern weil sich Marktpreise infolge externer Ereignisse plötzlich stark erhöhen.
Kriege, Lieferunterbrechungen oder Sanktionen können solche Situationen schaffen.
Genau diese Gewinne will eine Übergewinnsteuer erfassen.
Klingbeil will die Steuer auf europäischer Ebene
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat sich mehrfach für eine Abschöpfung außergewöhnlicher Gewinne von Energiekonzernen ausgesprochen.
Aktuell verfolgt die Bundesregierung dabei jedoch keinen unmittelbar bevorstehenden deutschen Alleingang. Klingbeil unterstützt einen Vorstoß mehrerer EU-Mitgliedstaaten, um auf europäischer Ebene über eine entsprechende Regelung zu verhandeln.
Das ist aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar.
Große Energiekonzerne agieren international. Eine ausschließlich deutsche Steuer könnte Möglichkeiten schaffen, Gewinne stärker in andere Gesellschaften oder Staaten zu verlagern. Eine europäische Regelung könnte eine breitere Bemessungsgrundlage schaffen und Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU reduzieren.
Ob sich dafür eine ausreichende politische Mehrheit findet, ist derzeit offen.
Deutschland hat bereits eine Übergewinnsteuer ausprobiert
Völlig neu wäre das Instrument nicht.
Nach der Energiekrise des Jahres 2022 führte Deutschland den sogenannten EU-Energiekrisenbeitrag ein. Betroffen waren Unternehmen aus den Bereichen Erdöl, Erdgas, Kohle und Raffinerien.
Die Berechnung orientierte sich an früheren Unternehmensgewinnen. Vereinfacht dargestellt galt als außergewöhnlicher Gewinn jener Teil, der mehr als 20 Prozent über dem durchschnittlichen steuerlichen Gewinn der vorherigen Referenzjahre lag.
Auf diesen zusätzlichen Gewinn wurde ein Beitrag von 33 Prozent erhoben.
Nach Angaben Klingbeils nahm der Staat dadurch rund 2,1 Milliarden Euro ein.
Das zeigt: Eine solche Steuer lässt sich praktisch umsetzen und kann erhebliche Einnahmen generieren.
Es zeigt aber auch ihre rechtlichen Schwierigkeiten.
Der Bundesfinanzhof hat rechtliche Zweifel
Der Bundesfinanzhof beschäftigte sich 2025 mit dem damaligen EU-Energiekrisenbeitrag.
Das Gericht erklärte die Abgabe nicht abschließend für rechtswidrig. Es stellte jedoch ernstliche Zweifel daran fest, ob die Regelung vollständig mit dem Unionsrecht vereinbar ist. In dem konkreten Verfahren wurde deshalb die Vollziehung ausgesetzt.
Für eine neue Übergewinnsteuer ist das von erheblicher Bedeutung.
Der Gesetzgeber müsste genau begründen, warum bestimmte Branchen zusätzlich besteuert werden und andere Unternehmen mit hohen Krisengewinnen nicht. Außerdem müsste klar definiert werden, was als normaler Unternehmensgewinn gilt und ab welchem Punkt ein steuerlich besonders zu behandelnder Übergewinn beginnt.
Diese Abgrenzung ist schwieriger, als die politische Debatte häufig vermuten lässt.
Das Bundeskartellamt sieht Probleme im Mineralölmarkt
Unabhängig von der Übergewinnsteuer gibt es allerdings konkrete Hinweise darauf, dass der Wettbewerb im deutschen Mineralölmarkt nicht überall optimal funktioniert.
Das Bundeskartellamt hat Raffinerien und den Kraftstoffgroßhandel intensiv untersucht. Sein Befund ist bemerkenswert.
Die Wettbewerbshüter beschreiben die Bedingungen für funktionierenden Wettbewerb als schwierig. Deutschland ist stark von Rohölimporten abhängig. Gleichzeitig sind viele Mineralölunternehmen auf mehreren Stufen der Wertschöpfungskette aktiv.
Ein Konzern kann beispielsweise an einer Raffinerie beteiligt sein, Kraftstoff im Großhandel verkaufen und zugleich ein eigenes Tankstellennetz betreiben.
Diese vertikale Integration ist nicht automatisch wettbewerbswidrig. Sie kann jedoch Abhängigkeiten verstärken.
Händler können ihren Lieferanten nicht beliebig wechseln
Ein weiteres Problem ist die regionale Struktur des Kraftstoffmarktes.
Benzin und Diesel lassen sich nicht unbegrenzt günstig durch Deutschland transportieren. Raffinerien, Pipelines, Tanklager und Transportkosten begrenzen die Auswahlmöglichkeiten.
Das Bundeskartellamt stellte deshalb fest, dass gewerbliche Kraftstoffkäufer in bestimmten Regionen häufig nur auf wenige realistische Lieferanten zurückgreifen können.
Für einen funktionierenden Wettbewerb ist das relevant.
Wenn ein Händler nicht ohne erhebliche Mehrkosten zu einem anderen Lieferanten wechseln kann, sinkt der Wettbewerbsdruck auf bestehende Anbieter.
Preisnotierungen bergen zusätzliche Risiken
Besonders kritisch betrachtet das Bundeskartellamt außerdem die im Mineralölhandel verbreiteten Preisnotierungen.
Solche Notierungen dienen als Referenz für viele Lieferverträge. Sie sollen eigentlich Marktpreise abbilden und erleichtern den Handel.
Die hohe Transparenz kann jedoch auch Nachteile haben.
Wenn Marktteilnehmer sehr genau erkennen können, welche Preise Wettbewerber verlangen und wie sich bestimmte Geschäfte entwickeln, kann eine sogenannte stillschweigende Koordinierung erleichtert werden.
Dabei müssen Unternehmen keine klassische verbotene Preisabsprache treffen. Es reicht unter Umständen, wenn sie ihr Verhalten aufgrund der hohen Markttransparenz gegenseitig erkennen und anpassen.
Das Bundeskartellamt sieht deshalb erhebliche wettbewerbliche Risiken und hat ein weiteres Verfahren eingeleitet.
Das ist ein wichtiger Unterschied: Die Behörde hat keine pauschale Preismanipulation der Mineralölindustrie festgestellt. Sie sieht aber strukturelle Faktoren, die einen funktionierenden Wettbewerb beeinträchtigen können.
Der Rohölpreis erklärt den Tankstellenpreis nur teilweise
Für Verbraucher ist häufig schwer nachvollziehbar, warum Spritpreise steigen oder fallen.
Rohöl ist lediglich ein Bestandteil des endgültigen Kraftstoffpreises. Zwischen einem Barrel Rohöl und einem Liter Diesel an der Tankstelle liegen Raffination, Transport, Lagerung, Großhandel, Tankstellenbetrieb und Steuern.
Besonders wichtig sind die Raffineriemargen.
Sie beschreiben vereinfacht die Differenz zwischen dem Wert der eingekauften Rohstoffe und dem Wert der daraus erzeugten Mineralölprodukte. Werden Raffineriekapazitäten knapp oder fehlen bestimmte Produkte auf dem Markt, können diese Margen stark steigen.
Genau das ist 2026 teilweise zu beobachten.
Internationale Raffinerien profitieren derzeit von außergewöhnlich hohen Margen, weil das Angebot bestimmter Kraftstoffe durch geopolitische Konflikte und eingeschränkte Produktionskapazitäten knapp ist.
Damit kann ein erheblicher Teil der Gewinne entstehen, noch bevor ein Liter Kraftstoff überhaupt an einer deutschen Tankstelle angekommen ist.
Auch der Staat verdient an jedem Liter kräftig mit
Bei der Diskussion über Ölkonzerne wird ein weiterer Faktor häufig unterschätzt: Ein erheblicher Teil des Tankstellenpreises besteht aus Steuern und Abgaben.
Dazu gehören vor allem die Energiesteuer, der CO₂-Preis und die Mehrwertsteuer.
Die Energiesteuer ist ein fester Betrag pro Liter. Zusätzlich fällt Mehrwertsteuer auf den gesamten Nettoverkaufspreis an. Steigt der Kraftstoffpreis, steigen damit auch die absoluten Mehrwertsteuereinnahmen.
Der Staat ist deshalb ein bedeutender Empfänger der Zahlungen an der Zapfsäule.
Das relativiert die Kritik an Ölkonzernen jedoch nur teilweise. Denn die Höhe der staatlichen Abgaben erklärt vor allem das grundsätzlich hohe Preisniveau in Deutschland. Sie erklärt nicht automatisch, warum sich Großhandels- oder Raffineriemargen in einer Krise stark erhöhen.
Der Tankrabatt 2026 zeigt das Problem direkter Entlastungen
Die Bundesregierung hat im Frühjahr bereits versucht, Autofahrer unmittelbar zu entlasten.
Vom 1. Mai bis Ende Juni 2026 wurde die Energiesteuer auf Benzin und Diesel vorübergehend reduziert. Einschließlich des Mehrwertsteuereffekts sollte die Entlastung ungefähr 17 Cent pro Liter erreichen.
Die Erfahrung war gemischt.
Zu Beginn der Maßnahme kritisierte der ADAC, dass die Steuersenkung zunächst nur teilweise bei den Verbrauchern ankam. Im weiteren Verlauf stellte der Verband allerdings fest, dass ein großer Teil der Entlastung weitergegeben wurde.
Das ist ein wichtiges Ergebnis für die aktuelle Diskussion.
Eine Senkung der Steuer kann Kraftstoffpreise relativ schnell reduzieren. Sie garantiert aber nicht, dass jeder Cent der staatlichen Entlastung dauerhaft beim Verbraucher landet.
Zudem trägt die Kosten einer solchen Maßnahme der Staat und damit letztlich die Allgemeinheit.
Würde eine Übergewinnsteuer Benzin und Diesel billiger machen?
Nicht automatisch.
Eine Übergewinnsteuer setzt bei Unternehmensgewinnen an. Sie verändert nicht direkt den Preis einer bestimmten Tankfüllung.
Selbst wenn Ölkonzerne mehrere Milliarden Euro zusätzlich an den Staat zahlen müssten, würde daraus nicht zwangsläufig ein niedrigerer Preis an der Zapfsäule folgen.
Die wirtschaftliche Funktion einer solchen Steuer liegt an anderer Stelle.
Sie kann einen Teil außergewöhnlicher Krisengewinne abschöpfen. Der Staat könnte diese Einnahmen anschließend beispielsweise für Entlastungen bei Mobilitätskosten verwenden oder zur Finanzierung anderer Krisenmaßnahmen einsetzen.
Eine Übergewinnsteuer ist deshalb in erster Linie ein Instrument der Verteilungspolitik und nicht der direkten Preisregulierung.
Können Unternehmen die Steuer einfach an Verbraucher weitergeben?
Auch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Eine Gewinnsteuer unterscheidet sich grundsätzlich von einer Verbrauchsteuer. Sie fällt erst auf Gewinne an und erhöht nicht automatisch die Kosten jedes verkauften Liters.
Unternehmen könnten trotzdem versuchen, ihre Rendite durch höhere Preise zu stabilisieren. Ob ihnen das gelingt, hängt vom Wettbewerb ab.
In einem Markt mit starkem Wettbewerb kann ein einzelner Anbieter seine Preise kaum beliebig erhöhen, weil Kunden zu günstigeren Wettbewerbern wechseln.
Ist der Wettbewerb dagegen schwach, können Unternehmen Kosten oder zusätzliche Belastungen leichter weiterreichen.
Genau deshalb ist die Arbeit des Bundeskartellamts für die Übergewinn-Debatte mindestens ebenso wichtig wie die Steuerpolitik.
Eine Übergewinnsteuer kann auch Investitionen beeinflussen
Kritiker solcher Sondersteuern verweisen auf einen weiteren Punkt.
Energieunternehmen investieren Milliarden in Förderung, Raffinerien, Infrastruktur und neue Energieprojekte. Werden hohe Gewinne nachträglich zusätzlich besteuert, kann das die erwartete Rendite solcher Investitionen verändern.
Unternehmen könnten Investitionen verschieben oder andere Standorte bevorzugen.
Dieses Argument ist nicht von der Hand zu weisen. Es hängt jedoch stark von der Konstruktion der Steuer ab.
Eine zeitlich klar begrenzte Abgabe auf außergewöhnliche, krisenbedingte Gewinne hat andere Investitionswirkungen als eine dauerhaft erhöhte Unternehmensbesteuerung.
Entscheidend ist deshalb, ob der Staat tatsächlich unerwartete Sondergewinne abschöpft oder faktisch jede hohe Rendite zusätzlich belastet.
Hintergrund
Übergewinnsteuern werden vor allem in außergewöhnlichen Krisensituationen eingesetzt.
Der Grundgedanke ist vergleichsweise einfach: Unternehmen sollen Gewinne aus Innovation, Investitionen und wirtschaftlichem Risiko grundsätzlich behalten dürfen. Entstehen jedoch außergewöhnlich hohe Gewinne hauptsächlich durch Krieg, Knappheit oder staatliche Eingriffe, kann ein Teil davon zusätzlich besteuert werden.
Das größte Problem liegt in der Definition eines normalen Gewinns.
Öl- und Gasunternehmen arbeiten in stark zyklischen Märkten. Auf Jahre mit hohen Gewinnen können Jahre mit niedrigen Preisen und erheblichen Verlusten folgen. Außerdem erfordern neue Förderprojekte häufig Milliardeninvestitionen, deren Ertrag erst Jahre später entsteht.
Eine seriöse Übergewinnsteuer muss solche Unterschiede berücksichtigen.
Sie darf nicht einfach hohe absolute Gewinne mit ungerechtfertigter Bereicherung gleichsetzen.
Die entscheidende Frage ist der Wettbewerb
Die aktuelle Debatte wird häufig auf zwei Bilder reduziert: Auf der einen Seite stehen Autofahrer, die mehr als zwei Euro pro Liter bezahlen. Auf der anderen Seite stehen Energiekonzerne mit Milliardengewinnen.
Beide Beobachtungen sind richtig. Ein direkter kausaler Zusammenhang lässt sich daraus allein aber nicht ableiten.
Entscheidender ist die Frage, warum Gewinne außergewöhnlich stark steigen und ob auf den betroffenen Märkten ausreichend Wettbewerb herrscht.
Gerade hier liefert das Bundeskartellamt Hinweise, die politisch mindestens so relevant sind wie die Gewinnberichte internationaler Ölkonzerne. Regionale Abhängigkeiten, vertikale Integration und problematische Preisnotierungen können den Wettbewerb schwächen.
Eine Übergewinnsteuer kann außergewöhnliche Gewinne abschöpfen. Sie kann aber keinen funktionierenden Wettbewerb ersetzen.
Wer dauerhaft verhindern will, dass Knappheit und Krisen zu unverhältnismäßig hohen Margen führen, muss deshalb beide Ebenen betrachten: die Besteuerung tatsächlicher Krisengewinne und die Marktstrukturen, in denen Kraftstoffpreise entstehen.
Die politische Kernfrage lautet damit nicht, ob Milliardengewinne grundsätzlich zu hoch sind. Entscheidend ist, ob sie überwiegend Ergebnis unternehmerischer Leistung und Investitionen sind oder ob Unternehmen aufgrund außergewöhnlicher Krisenbedingungen Gewinne erzielen, die unter normalen Wettbewerbsbedingungen kaum entstanden wären.
Erst wenn diese Grenze nachvollziehbar gezogen werden kann, wird aus der populären Forderung nach einer Übergewinnsteuer ein belastbares wirtschaftspolitisches Instrument.

