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Startseite » Blog » Einfuhrumsatzsteuer – Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
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Einfuhrumsatzsteuer – Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Jens Schumacher - DAPD
Zuletzt aktualisiert: 29. April 2026 16:41
Jens Schumacher - DAPD
Vor 4 Monaten
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Die Einfuhrumsatzsteuer, kurz EUSt, ist eine Steuer auf Waren aus einem Drittland, die nach Deutschland eingeführt werden. Sie gilt unabhängig davon, ob die Ware im Ausland gekauft, per Post geliefert oder online bestellt wurde.

Inhaltsverzeichnis
    • Das Wichtigste zur Einfuhrumsatzsteuer
  • Einfuhrumsatzsteuer: Definition und wirtschaftliche Funktion
    • Der Wirtschaftsbegriff einfach erklärt
    • Warum die Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird
    • Drittland, EU und umsatzsteuerliches Gemeinschaftsgebiet
  • Wann die Einfuhrumsatzsteuer beim Import anfällt
    • Onlinebestellungen aus Nicht-EU-Ländern
    • Waren im Reisegepäck
    • Zoll, Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer unterscheiden
  • Einfuhrumsatzsteuer berechnen: Bemessungsgrundlage und Steuersatz
    • Welche Kosten in die Berechnung einfließen
    • Steuersatz von 19 oder 7 Prozent
    • Rechenweg anhand eines neutralen Beispiels
  • Vorsteuerabzug, Belege und Pflichten für Unternehmen
  • FAQ
    • Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
    • Wann fällt Einfuhrumsatzsteuer an?
    • Was ist ein Drittland im Zusammenhang mit der Einfuhrumsatzsteuer?
    • Muss bei Onlinebestellungen aus dem Ausland immer Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden?
    • Fällt bei Sendungen bis 150 Euro Zoll an?
    • Was bedeutet IOSS bei einer Bestellung aus einem Drittland?
    • Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland?
    • Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet?
    • Was ist der Unterschied zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?
    • Können zusätzlich Verbrauchsteuern anfallen?
    • Gibt es einen Freibetrag für Waren im Reisegepäck?
    • Wer erhebt die Einfuhrumsatzsteuer?
    • Können Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?
    • Welche Belege sind für den Vorsteuerabzug bei EUSt erforderlich?
    • Dürfen Kleinunternehmer Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?

Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht grundsätzlich der deutschen Umsatzsteuer. Meist beträgt sie 19 Prozent, für bestimmte Waren gilt ein ermäßigter Satz von 7 Prozent.

Erhoben wird die Steuer durch die deutsche Zollverwaltung, sobald die Ware in das umsatzsteuerliche Gebiet der Europäischen Union gelangt.

Für Privatpersonen ist die EUSt eine endgültige Belastung. Unternehmen können sie jedoch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer vom Finanzamt abziehen.

Dies ist wichtig für die Kalkulation von Importen und die Liquidität eines Betriebs.

Diese Erklärung gehört zum grundlegenden Wirtschaftswissen für Käufer, Händler und Anleger. Entscheidend ist stets die Herkunft der Ware: Kommt sie aus einem Nicht-EU-Land, kann Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Das Wichtigste zur Einfuhrumsatzsteuer

  • Die Einfuhrumsatzsteuer fällt bei Waren aus Drittländern an.
  • Sie entspricht in ihrer Wirkung der deutschen Umsatzsteuer.
  • Die Zollverwaltung erhebt die Steuer bei der Einfuhr.
  • Privatpersonen tragen die Steuer in der Regel selbst.
  • Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können die EUSt oft als Vorsteuer geltend machen.
  • Ob ein Kauf im Laden oder online erfolgt, ist für die Steuerpflicht nicht entscheidend.

Einfuhrumsatzsteuer: Definition und wirtschaftliche Funktion

Die Einfuhrumsatzsteuer belastet Waren, die aus einem Drittland in das deutsche Steuergebiet gelangen. Sie wird bei der Einfuhr erhoben und zählt zollrechtlich zu den Einfuhrabgaben. Der Begriff ist für Unternehmen und private Käufer wichtig, weil er den tatsächlichen Importpreis beeinflusst.

Der Wirtschaftsbegriff einfach erklärt

Im Wirtschaftsbegriff ist die Einfuhrumsatzsteuer ein Instrument, das für gleiche steuerliche Bedingungen sorgt. Eine Ware aus der Schweiz soll beim Verkauf in Deutschland nicht steuerlich günstiger sein als eine Ware aus dem Inland. Der WIKI-Eintrag zum Thema beschreibt meist die rechtliche Basis. Er ersetzt aber keine Prüfung des konkreten Falls.

Die Steuer orientiert sich grundsätzlich an der deutschen Umsatzsteuer. Für viele Waren gilt der Satz von 19 Prozent, für bestimmte Güter der ermäßigte Satz. Die genaue Berechnung hängt vom Warenwert und weiteren Kosten ab.

Warum die Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird

Die Einfuhrumsatzsteuer schützt die steuerliche Neutralität im Handel. Ohne sie könnten Endverbraucher Waren aus Staaten außerhalb der EU ohne vergleichbare Umsatzsteuer erwerben. Das würde die Wettbewerbsbedingungen für Händler im Inland verzerren.

Für importierende Unternehmen ist der Begriff auch buchhalterisch relevant. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar sein. Dafür sind korrekte Zollbelege und eine unternehmerische Verwendung der Ware nötig.

Drittland, EU und umsatzsteuerliches Gemeinschaftsgebiet

Ein Drittland liegt aus Sicht der EU außerhalb ihres Zoll- und Steuerraums. Die Schweiz ist ein typisches Beispiel. Gelangt Ware von dort nach Deutschland, kann Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Das umsatzsteuerliche Gemeinschaftsgebiet umfasst Deutschland und die unionsrechtlichen Inlandsgebiete der anderen EU-Mitgliedstaaten. Bei Warenbewegungen innerhalb dieses Gebiets greift seit 1993 nicht die Einfuhrumsatzsteuer, sondern das Umsatzsteuer-Kontrollverfahren. Dieser Wirtschaftsbegriff trennt damit Importvorgänge klar vom innergemeinschaftlichen Warenhandel.

Wann die Einfuhrumsatzsteuer beim Import anfällt

Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht, wenn Waren aus einem Drittland nach Deutschland kommen. Sie ist gesetzlich definiert und orientiert sich meist am deutschen Umsatzsteuersatz. Für einzelne Waren gibt es besondere Befreiungen, die beachtet werden müssen.

Onlinebestellungen aus Nicht-EU-Ländern

Bei Bestellungen aus China, den USA oder Großbritannien gibt es keine allgemeine Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer mehr. Die frühere Grenze von 22 Euro entfiel am 1. Juli 2021.

Bis zu einem Warenwert von 150 Euro fällt meist kein Zoll an. Die Steuer kann jedoch trotzdem erhoben werden. Bei höheren Warenwerten können neben der Steuer auch Zölle anfallen.

Viele Plattformen wenden das Import-One-Stop-Shop-Verfahren an. Die Steuer wird oft schon beim Kauf eingezogen. Falls nicht, ist der Empfänger für die Zahlung zuständig.

Post- und Paketdienste dürfen zudem eine Servicegebühr berechnen, wenn sie die Steuer einziehen oder einfordern. Das sollten Empfänger beachten.

Waren im Reisegepäck

Für Reisende gelten eigene Wertgrenzen. Bei Einreise per Flugzeug oder Schiff sind Waren im persönlichen Gepäck bis 430 Euro meist abgabenfrei.

Die Grenze gilt für den gesamten Warenwert, nicht für einzelne Artikel. Überschreitet der Warenwert die Grenze, prüft der Zoll die Importabgaben.

Dabei sind die Warenart, der Wert und die Herkunft entscheidend. Die Einfuhrumsatzsteuer kann in diesem Fall ebenfalls anfallen.

Zoll, Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer unterscheiden

Zoll ist keine Steuer, sondern eine Abgabe auf Waren aus Drittländern. Die Höhe richtet sich nach Zolltarif, Warenart und Ursprungsland.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird dagegen wie die Umsatzsteuer auf die Einfuhr erhoben. Verbrauchsteuern treffen bestimmte Produkte zusätzlich.

Dazu zählen Tabak, Alkohol, Kaffee und Energieerzeugnisse. Wer diese Unterschiede kennt, kann die Kosten beim Import besser einschätzen.

Einfuhrumsatzsteuer berechnen: Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Wer die Einfuhrumsatzsteuer berechnen will, benötigt vor allem zwei Werte: den Zollwert und den zutreffenden Steuersatz. Diese Erklärung ist wichtig, weil nicht nur der Warenpreis zählt. Auch Transportkosten und mögliche Abgaben können den Betrag erhöhen.

Welche Kosten in die Berechnung einfließen

Der Zollwert bildet den Ausgangspunkt für die Berechnung. Meist umfasst er den Warenwert und die Beförderungskosten bis zur Außengrenze der Europäischen Union. Die Zollanmeldung liefert hierfür wesentliche Angaben.

Zusätzlich zur Bemessungsgrundlage gehören mögliche Zölle, Verbrauchsteuern und Transportkosten innerhalb der EU bis zum ersten Bestimmungsort. Welche Kosten angesetzt werden, ergibt sich aus den Angaben zur Lieferung und Ware.

  • Warenwert laut Rechnung
  • Versand- und Versicherungskosten bis zur EU-Außengrenze
  • Zoll und Verbrauchsteuern, soweit sie anfallen
  • Weitere Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort

Steuersatz von 19 oder 7 Prozent

Auf die Bemessungsgrundlage wird der deutsche Umsatzsteuersatz angewendet. Der reguläre Satz beträgt 19 Prozent. Für bestimmte Waren wie Lebensmittel oder Bücher gilt ein ermäßigter Satz von 7 Prozent.

Der ermäßigte Steuersatz richtet sich nach der Art der Ware, nicht nach dem Herkunftsland. Deshalb ist eine korrekte Wareneinreihung wichtig, wenn Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer berechnen.

Rechenweg anhand eines neutralen Beispiels

Ein Unternehmen importiert einen Computer zollfrei. Der Warenwert beträgt 6.000 Euro, die Versandkosten bis zur EU-Außengrenze 100 Euro. Der Zollwert beträgt somit insgesamt 6.100 Euro.

Da weder Zoll noch Verbrauchsteuer anfallen, entspricht dieser Zollwert der Bemessungsgrundlage. Bei einem Steuersatz von 19 Prozent ergibt sich daraus eine Einfuhrumsatzsteuer von 1.159 Euro. Der Rechenweg zeigt, wie sich die Abgabe aus den Kosten zusammensetzt.

Rechenschritt Berechnung Betrag
Warenwert Rechnungsbetrag für den Computer 6.000 Euro
Versandkosten Transport bis zur EU-Außengrenze 100 Euro
Zollwert 6.000 Euro + 100 Euro 6.100 Euro
Zoll und Verbrauchsteuer Zollfreier Import, keine Verbrauchsteuer 0 Euro
Bemessungsgrundlage 6.100 Euro + 0 Euro 6.100 Euro
Einfuhrumsatzsteuer 6.100 Euro × 19 Prozent 1.159 Euro

Vorsteuerabzug, Belege und Pflichten für Unternehmen

Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer können gezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Das gilt, wenn die importierte Ware dem Betrieb dient. Außerdem muss das Unternehmen steuerpflichtige Umsätze ausführen. Diese Regel gehört zum grundlegenden Wirtschaftswissen für den grenzüberschreitenden Einkauf.

Für den Vorsteuerabzug ist ein amtlicher Nachweis erforderlich. Üblicherweise dient der Einfuhrumsatzsteuerbescheid als Beleg. Bei der Abwicklung über ATLAS akzeptiert das Finanzamt auch den elektronischen Bescheid über Einfuhrabgaben oder einen Ausdruck davon.

Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz müssen Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Sie dürfen diese Steuer aber nicht als Vorsteuer ziehen. Gleiches gilt für private Ausgaben und Waren für steuerfreie Umsätze. Zölle sind separat zu betrachten und können meistens als Betriebsausgabe erfasst werden.

Eine ordentliche Dokumentation schafft Sicherheit bei Prüfung und Buchführung. Unternehmen sollten Rechnung, Transportkosten, Zollanmeldung und Einfuhrbelege geordnet aufbewahren. So sind Bemessungsgrundlage, Vorsteuerabzug und steuerliche Behandlung nachvollziehbar.

FAQ

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer, kurz EUSt, ist eine Steuer auf Waren, die aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden. Sie entspricht grundsätzlich der deutschen Umsatzsteuer. Die EUSt sorgt dafür, dass importierte Waren steuerlich ähnlich behandelt werden wie Inlandswaren.

Wann fällt Einfuhrumsatzsteuer an?

EUSt kann anfallen, wenn Waren aus einem Gebiet außerhalb der Europäischen Union in das deutsche Steuergebiet gelangen. Entscheidend ist dabei der Ursprung der Warenbewegung. Es spielt keine Rolle, ob die Ware im Laden gekauft, persönlich mitgebracht oder online bestellt wurde.

Was ist ein Drittland im Zusammenhang mit der Einfuhrumsatzsteuer?

Ein Drittland ist ein Staat oder Gebiet außerhalb der Europäischen Union und des europäischen Zollgebiets. Die Schweiz, das Vereinigte Königreich oder die Vereinigten Staaten gelten als Drittländer. Bei Waren aus EU-Mitgliedstaaten fällt grundsätzlich keine Einfuhrumsatzsteuer an.

Muss bei Onlinebestellungen aus dem Ausland immer Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden?

Bei Onlinebestellungen aus Drittländern gibt es keine allgemeine EUSt-Freigrenze mehr. Die frühere Freigrenze von 22 Euro entfiel am 1. Juli 2021. Selbst bei günstigen Sendungen kann daher Einfuhrumsatzsteuer erhoben werden.

Fällt bei Sendungen bis 150 Euro Zoll an?

Für Waren bis zu einem Wert von 150 Euro fällt grundsätzlich kein Zoll an. Die Einfuhrumsatzsteuer kann trotzdem anfallen. Bei einem Wert über 150 Euro können zusätzlich Zollabgaben nach dem jeweiligen Zolltarif entstehen.

Was bedeutet IOSS bei einer Bestellung aus einem Drittland?

IOSS steht für Import One Stop Shop. Händler und Onlineplattformen können die Einfuhrumsatzsteuer bei Bestellungen bis 150 Euro bereits beim Kauf einziehen. Diese Steuer führen sie an die Behörden ab.

In diesem Fall muss der Empfänger die Steuer bei der Zustellung meist nicht noch einmal zahlen.

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland?

Es gilt grundsätzlich der deutsche Umsatzsteuersatz für die jeweilige Ware. Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent. Für bestimmte Waren, wie viele Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen, gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent.

Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet?

Die Bemessungsgrundlage der EUSt umfasst regelmäßig den Zollwert, mögliche Zölle und Verbrauchsteuern. Ebenfalls gehören Kosten der Beförderung dazu. Der Zollwert besteht meist aus Warenwert und Transportkosten bis zur EU-Außengrenze.

Auf den Gesamtbetrag werden 19 oder 7 Prozent angewendet, je nach Steuersatz der Ware.

Was ist der Unterschied zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?

Zoll ist eine Abgabe auf bestimmte Waren aus Drittländern und richtet sich nach dem Zolltarif. Die Einfuhrumsatzsteuer belastet die Einfuhr umsatzsteuerlich. Beide Abgaben können gleichzeitig entstehen, sind aber wirtschaftlich und rechtlich unterschiedlich.

Können zusätzlich Verbrauchsteuern anfallen?

Ja. Verbrauchsteuern können neben Zoll und EUSt erhoben werden. Sie betreffen Waren wie Tabakwaren, Alkohol, Kaffee und Energieerzeugnisse. Diese Abgaben können die Bemessungsgrundlage der EUSt erhöhen.

Gibt es einen Freibetrag für Waren im Reisegepäck?

Bei der Einreise aus einem Drittland gelten für Waren im persönlichen Reisegepäck besondere Freigrenzen. Bei Reisen mit Flugzeug oder Schiff liegt der Freibetrag bei bis zu 430 Euro. Für andere Reisearten oder bestimmte Waren gelten abweichende Grenzen und Mengenregeln.

Wer erhebt die Einfuhrumsatzsteuer?

Die deutsche Zollverwaltung erhebt die Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen der Zollabfertigung. Der Vorsteuerabzug für Unternehmen erfolgt über das Finanzamt im Rahmen der Umsatzsteuer.

Können Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer können gezahlte EUSt als Vorsteuer geltend machen. Die Waren müssen für das Unternehmen bestimmt sein und für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden.

Welche Belege sind für den Vorsteuerabzug bei EUSt erforderlich?

Entscheidend ist ein zollamtlicher Nachweis, etwa ein Einfuhrumsatzsteuerbescheid oder ein bestätigter Ersatzbeleg. Bei Einfuhren über ATLAS kann auch der elektronische Bescheid dienen. Zusätzlich gehören Rechnung, Transportunterlagen und Zollpapiere zu den wichtigen Dokumenten.

Dürfen Kleinunternehmer Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?

Nein. Kleinunternehmer nach Paragraph 19 Umsatzsteuergesetz müssen die EUSt zahlen. Sie sind aber grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das gilt ebenso für Privatpersonen und Eingangsleistungen für steuerfreie Umsätze.

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