Die Entgeltfortzahlung sichert Beschäftigten ihr Arbeitsentgelt, wenn sie wegen Krankheit vorübergehend nicht arbeiten können. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit den Lohn oder das Gehalt weiter. Umgangssprachlich nennt man dies auch Lohnfortzahlung.
- Definition und Erklärung: Was bedeutet Entgeltfortzahlung?
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Voraussetzungen und betroffene Beschäftigte
- Wer Anspruch auf Lohnfortzahlung hat
- Wartezeit, Arbeitsunfähigkeit und eigenes Verschulden
- Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber
- Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung
- Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen und bei wiederholter Erkrankung
- FAQ
- Was ist Entgeltfortzahlung?
- Gibt es einen Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Lohnfortzahlung?
- Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit?
- Haben Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung?
- Was gilt für Selbstständige und Freiberufler?
- Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit weiter?
- Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung?
- Muss die Krankheit selbst verschuldet sein, damit der Anspruch entfällt?
- Welche Pflichten haben Beschäftigte bei einer Arbeitsunfähigkeit?
- Muss dem Arbeitgeber die Diagnose mitgeteilt werden?
- Was passiert nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit?
- Wie hoch ist das Krankengeld nach der Entgeltfortzahlung?
- Beginnt bei einer neuen Krankheit erneut eine sechswöchige Entgeltfortzahlung?
- Was gilt bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit?
- Wird Entgeltfortzahlung versteuert?
- Verliert man Urlaubsanspruch durch Krankheit?
- Können kleine Unternehmen ihre Kosten für die Entgeltfortzahlung erstatten lassen?
Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Entgeltfortzahlungsgesetz, kurz EntgFG. Es regelt, unter welchen Bedingungen ein Anspruch besteht und wie lange der Arbeitgeber zahlt. So schützt es das laufende Einkommen während der Arbeitsunfähigkeit.
Nach dem Ende der Arbeitgeberleistung kann für gesetzlich Krankenversicherte Krankengeld von der Krankenkasse folgen. Für Unternehmen stellt die Entgeltfortzahlung einen wichtigen Kosten- und Planungsfaktor dar. Daher ist diese Definition für Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen relevant.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Entgeltfortzahlung gilt bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
- Der Arbeitgeber zahlt Arbeitsentgelt für einen gesetzlich begrenzten Zeitraum weiter.
- Rechtsgrundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz.
- Lohnfortzahlung ist ein verbreiteter Begriff für die Entgeltfortzahlung.
- Nach der Entgeltfortzahlung kann Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse folgen.
- Die Regelung schützt Einkommen und beeinflusst die Personalplanung von Unternehmen.
Definition und Erklärung: Was bedeutet Entgeltfortzahlung?
Entgeltfortzahlung bedeutet, dass der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt bei Krankheit weiter bezahlt. So schützt er Beschäftigte vor einem plötzlichen Einkommensverlust nach kurzfristiger Erkrankung.
Die Rechtsgrundlage bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz. Es regelt, wann ein Anspruch darauf besteht. Heute werden Entgeltfortzahlung und Lohnfortzahlung meist gleichbedeutend verwendet.
Dies umfasst das Gehalt, das ohne Krankheit gezahlt worden wäre. Dazu gehören regelmäßiges Gehalt oder der Stundenlohn. Entgeltfortzahlung bietet damit einen wichtigen Ausgleich zwischen Gesundheit und finanzieller Sicherheit.
| Aspekt | Bedeutung |
|---|---|
| Leistungspflicht | Der Arbeitgeber zahlt das Arbeitsentgelt trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit weiter. |
| Rechtsgrundlage | Maßgeblich ist in Deutschland das Entgeltfortzahlungsgesetz. |
| Zweck | Beschäftigte sollen bei einer kurzen Erkrankung nicht unmittelbar ihr regelmäßiges Einkommen verlieren. |
| Übliche Bezeichnung | Die Begriffe Entgeltfortzahlung und Lohnfortzahlung werden überwiegend synonym verwendet. |
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Voraussetzungen und betroffene Beschäftigte
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung schützt Beschäftigte bei krankheitsbedingtem Ausfall. Dieses Wissen ist sowohl für die private Planung als auch für die Lohnabrechnung wichtig.
Maßgeblich sind das Entgeltfortzahlungsgesetz, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und eine korrekte Krankmeldung. Wirtschaftliches Wissen hilft, Rechte und Fristen richtig einzuschätzen.
So lassen sich auch mögliche Einkommenslücken vermeiden oder besser planen.
Wer Anspruch auf Lohnfortzahlung hat
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Darunter fallen auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, Werkstudierende und geringfügig Beschäftigte.
Bei befristeten Verträgen endet der Anspruch mit Ablauf des Arbeitsverhältnisses. Selbstständige und Freiberufler erhalten keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber.
| Beschäftigungsform | Entgeltfortzahlung bei Krankheit | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte | Ja | Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. |
| Auszubildende und Werkstudierende | Ja | Auch diese Gruppen sind abhängig beschäftigt. |
| Minijobber | Ja | Der Anspruch besteht unabhängig von der geringen Arbeitszeit. |
| Selbstständige und Freiberufler | Nein | Sie müssen Einkommensausfälle selbst absichern. |
Wartezeit, Arbeitsunfähigkeit und eigenes Verschulden
Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht meist nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Wenn die Krankheit früher beginnt und andauert, startet die Frist ab der fünften Woche.
Die Krankheit muss die vereinbarte Arbeit verhindern. Sie darf nicht selbst verschuldet sein, etwa durch grobe Verstöße gegen die eigene Sicherheit.
Gesetzlich Versicherte können während der Wartezeit unter bestimmten Bedingungen Krankengeld erhalten. Dieses Wissen schafft Klarheit über die finanzielle Absicherung zu Beginn eines neuen Jobs.
Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber
Beschäftigte müssen ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich melden. Die Mitteilung kann telefonisch, digital oder über eine festgelegte Ansprechperson erfolgen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nach Gesetz, Arbeitsvertrag oder Betriebsregel vorzulegen. Bei gesetzlich Versicherten ruft der Arbeitgeber die elektronische Bescheinigung meist direkt bei der Krankenkasse ab.
Die Diagnose bleibt privat. Beschäftigte müssen weder die Krankheit noch deren Ursache offenlegen. Dieses Wissen verhindert unnötige Angaben und unterstützt einen korrekten Ablauf im Betrieb.
Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung
Die Entgeltfortzahlung dauert bei Arbeitsunfähigkeit normalerweise höchstens sechs Wochen, also 42 Kalendertage. Wenn die Krankheit während eines Arbeitstags beginnt, wird dieser Tag normal vergütet.
Die Frist beginnt meist am folgenden Tag. Fällt die Arbeitsleistung am ersten Krankheitstag vollständig aus, kann dieser Tag zur Sechs-Wochen-Frist zählen.
Für die Berechnung ist wichtig, welches Arbeitsentgelt ohne Erkrankung angefallen wäre. Die Höhe der Entgeltfortzahlung umfasst das regelmäßige Gehalt oder den Stundenlohn.
Bei wechselnden Arbeitszeiten kann der durchschnittliche Verdienst entscheidend sein. Regelmäßige Zuschläge, etwa für Nachtarbeit, sind oft einzubeziehen. Nicht geleistete Überstunden werden jedoch grundsätzlich nicht vergütet.
Das WIKI zur Lohnfortzahlung weist auf die normale steuerliche Behandlung hin: Die Zahlung unterliegt meist Lohnsteuer und Sozialabgaben wie übliches Arbeitsentgelt.
Bei pauschal versteuerten Minijobs gelten die jeweiligen Sonderregeln. Der gesetzliche Urlaubsanspruch bleibt trotz Arbeitsunfähigkeit bestehen.
Der Arbeitgeber darf Urlaubstage wegen Krankheit nicht abziehen oder den Urlaubsanspruch kürzen.
Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen und bei wiederholter Erkrankung
Die Entgeltfortzahlung endet nach 42 Kalendertagen. Gesetzlich Versicherte erhalten ab dem 43. Tag in der Regel Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Dieses Krankengeld beträgt gesetzlich 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Vom Krankengeld werden meist Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Privat Versicherte erhalten Krankentagegeld nur, wenn ihr Vertrag dies vorsieht. Für die finanzielle Planung sollte diese Lücke früh geprüft werden.
Eine neue, eigenständige Krankheit kann einen weiteren Anspruch von bis zu sechs Wochen auslösen. Kommt eine weitere Erkrankung jedoch während der laufenden Arbeitsunfähigkeit hinzu, verlängert sie die Frist nicht. Bei derselben Ursache werden frühere Fehlzeiten angerechnet.
Ein neuer Anspruch entsteht meist erst, wenn Beschäftigte sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig waren oder seit dem ersten Beginn zwölf Monate vergangen sind. Arbeitgeber können Vorerkrankungen unter Bedingungen über die Krankenkasse prüfen lassen. Kleinere Betriebe erhalten über die U1 Umlage oft 40 bis 80 Prozent ihrer Aufwendungen zurück, abhängig vom Satz.
FAQ
Was ist Entgeltfortzahlung?
Entgeltfortzahlung ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, Entgelt bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit weiterzuzahlen. Sie schützt Beschäftigte vor einem sofortigen Einkommensausfall. Die Rechtsgrundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz, kurz EntgFG.
Gibt es einen Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Lohnfortzahlung?
Nein, die Begriffe werden im Arbeitsrecht meist synonym verwendet. Gemeint ist jeweils die Zahlung des Entgelts, das ohne Arbeitsunfähigkeit verdient worden wäre.
Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit?
Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mindestens vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Dazu zählen Teilzeitkräfte, Auszubildende, Werkstudierende und geringfügig Beschäftigte. Bei befristeten Verträgen gilt der Anspruch maximal bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
Haben Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ja. Geringfügig Beschäftigte haben denselben Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlichen Wartezeit von vier Wochen.
Was gilt für Selbstständige und Freiberufler?
Selbstständige und Freiberufler erhalten keine Entgeltfortzahlung durch einen Arbeitgeber, da kein abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegt. Sie sichern Einkommensausfälle bei Krankheit über Rücklagen, Krankentagegeld oder andere Versicherungen ab.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit weiter?
Der Arbeitgeber zahlt bei derselben Krankheit höchstens sechs Wochen weiter. Das entspricht in der Regel 42 Kalendertagen. Beginnt die Arbeitsunfähigkeit während eines Arbeitstags, startet die Frist meist am folgenden Tag.
Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung?
Beschäftigte erhalten das Arbeitsentgelt, das ohne Arbeitsunfähigkeit angefallen wäre. Bei variabler Arbeitszeit kann der durchschnittliche Verdienst maßgeblich sein. Regelmäßige Zuschläge können berücksichtigt werden, nicht jedoch Vergütungen für nicht geleistete Überstunden.
Muss die Krankheit selbst verschuldet sein, damit der Anspruch entfällt?
Grundsätzlich besteht der Anspruch nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet wurde. Leichtfertiges oder grob pflichtwidriges Verhalten kann den Anspruch im Einzelfall beeinträchtigen. Die Beurteilung hängt stets von den konkreten Umständen ab.
Welche Pflichten haben Beschäftigte bei einer Arbeitsunfähigkeit?
Beschäftigte müssen den Arbeitgeber unverzüglich über Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer informieren. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist gemäß den gesetzlichen, vertraglichen oder betrieblichen Vorgaben vorzulegen. Gesetzlich Versicherte nutzen häufig die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die der Arbeitgeber bei der Krankenkasse abrufen kann.
Muss dem Arbeitgeber die Diagnose mitgeteilt werden?
Nein. Beschäftigte müssen keine Diagnose oder konkrete Krankheitsursache nennen. Mitgeteilt werden müssen nur Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer des Ausfalls.
Was passiert nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit?
Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Gesetzlich Krankenversicherte können ab dem 43. Kalendertag Krankengeld von ihrer Krankenkasse erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie hoch ist das Krankengeld nach der Entgeltfortzahlung?
Krankengeld beträgt meist 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Davon werden Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Privat Versicherte erhalten Krankentagegeld nur, wenn ihr Vertrag dies vorsieht.
Beginnt bei einer neuen Krankheit erneut eine sechswöchige Entgeltfortzahlung?
Eine neue Erkrankung nach abgeschlossener Arbeitsunfähigkeit kann einen neuen Anspruch von bis zu sechs Wochen auslösen. Kommt dagegen während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert dies die Frist normalerweise nicht.
Was gilt bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit?
Frühere Zeiten der Entgeltfortzahlung werden bei derselben Krankheit angerechnet. Ein neuer Anspruch entsteht, wenn mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit vorlag. Alternativ gilt dies, wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.
Wird Entgeltfortzahlung versteuert?
Ja. Die Entgeltfortzahlung wird wie reguläres Arbeitsentgelt lohnversteuert und sozialversicherungsrechtlich behandelt. Für pauschal versteuerte Minijobs gelten besondere Regelungen.
Verliert man Urlaubsanspruch durch Krankheit?
Nein. Arbeitsunfähigkeit verringert den gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht. Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch wegen Krankheit nicht kürzen.
Können kleine Unternehmen ihre Kosten für die Entgeltfortzahlung erstatten lassen?
Kleinere Arbeitgeber können über das Umlageverfahren U1 teilweise eine Erstattung ihrer Aufwendungen erhalten. Zuständig ist die jeweilige Krankenkasse. Je nach Umlagesatz und Krankenkasse kann die Erstattung etwa 40 bis 80 Prozent betragen.

