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Ehegattensplitting – Was ist das Ehegattensplitting?

Jens Schumacher - DAPD
Zuletzt aktualisiert: 19. April 2026 17:00
Jens Schumacher - DAPD
Vor 4 Monaten
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Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren der deutschen Einkommensteuer für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner. Die Einkünfte beider Partner werden rechnerisch zusammengezählt, halbiert und nach dem Einkommensteuertarif versteuert.

Inhaltsverzeichnis
    • Wichtige Erkenntnisse
  • Definition und Erklärung des Ehegattensplittings
    • So funktioniert der Splittingtarif
    • Warum die Steuerprogression entscheidend ist
  • Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung von Ehepaaren
    • Gemeinsame oder Einzelveranlagung wählen
    • Wohnsitz, Steuerpflicht und eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Ehegattensplitting: Vorteile, Nachteile und finanzielle Wirkung
    • Wann der Steuervorteil besonders groß ist
    • Mögliche Nachteile und Fälle für die Einzelveranlagung
    • Steuerklassen verändern nicht den Splittingtarif
  • Splittingtarif bei Trennung, Scheidung und Tod eines Ehepartners
  • FAQ
    • Was ist das Ehegattensplitting einfach erklärt?
    • Wie funktioniert der Splittingtarif?
    • Wann lohnt sich das Ehegattensplitting?
    • Welche Voraussetzungen gelten für das Ehegattensplitting?
    • Können unverheiratete Paare den Splittingtarif nutzen?
    • Können Ehepartner statt der Zusammenveranlagung eine Einzelveranlagung wählen?
    • Welche Nachteile kann die Zusammenveranlagung haben?
    • Verändern die Steuerklassen den Splittingvorteil?
    • Was ist das Faktorverfahren bei Ehepaaren?
    • Gilt das Ehegattensplitting auch im Jahr der Trennung?
    • Was passiert mit dem Splittingtarif nach einer Scheidung?
    • Gilt der Splittingtarif nach dem Tod eines Ehepartners weiter?
    • Warum wird das Ehegattensplitting politisch diskutiert?
    • Haben Alleinerziehende Anspruch auf das Ehegattensplitting?

Danach wird die errechnete Steuer verdoppelt. Dieses Verfahren gilt bei der Zusammenveranlagung und kann die gemeinsame Steuerlast gegenüber zwei Einzelveranlagungen senken. Der Vorteil fällt meist umso höher aus, je stärker sich die Einkommen unterscheiden.

Die Erklärung liegt im progressiven Steuertarif: Mit steigendem Einkommen steigt der Steuersatz. Durch das Teilen des gemeinsamen Einkommens wird diese Progression bei Paaren mit ungleichen Verdiensten abgeflacht.

Das Ehegattensplitting ist ein wichtiges Thema im deutschen Wirtschaftsleben. Es betrifft Beschäftigte, Selbstständige und Anleger ebenso wie Familien, die ihre Steuererklärung planen.

Politisch bleibt das Modell umstritten. Die SPD setzt sich für eine Überarbeitung ein und verweist auf Gleichberechtigung sowie Anreize für höhere Erwerbstätigkeit. Die Union befürwortet den Erhalt des Splittingtarifs als Unterstützung für Familien und deren freie Lebensgestaltung.

Wichtige Erkenntnisse

  • Das Ehegattensplitting betrifft Ehepaare und eingetragene Lebenspartner.
  • Es setzt grundsätzlich eine Zusammenveranlagung voraus.
  • Beide Einkommen werden für die Berechnung zusammengerechnet und halbiert.
  • Der progressive Einkommensteuertarif wird dadurch rechnerisch abgeflacht.
  • Besonders hohe Steuerentlastungen sind bei deutlich unterschiedlichen Einkommen möglich.
  • Über Reform oder Abschaffung des Verfahrens wird politisch regelmäßig diskutiert.

Definition und Erklärung des Ehegattensplittings

Der Begriff Ehegattensplitting bezeichnet ein Verfahren bei der Einkommensteuer für zusammen veranlagte Ehepaare. Im WIKI zur deutschen Besteuerung steht der Splittingtarif dabei im Mittelpunkt. Er orientiert sich am gemeinsamen zu versteuernden Einkommen.

So funktioniert der Splittingtarif

Zunächst summiert das Finanzamt die Einkommen beider Partner. Dieser Gesamtbetrag wird anschließend durch zwei geteilt. Für die Hälfte berechnet es die Einkommensteuer gemäß dem geltenden Tarif. Schließlich verdoppelt es das Ergebnis.

Der Splittingtarif behandelt beide Ehepartner rechnerisch so, als hätten sie jeweils die Hälfte des Einkommens erzielt. Bei einem gemeinsamen Betrag von 60.000 Euro bleibt die Einkommensteuer daher gleich, selbst bei ungleicher Einkommensverteilung.

  1. Zu versteuernde Einkommen zusammenrechnen.
  2. Gesamtbetrag halbieren.
  3. Tarifliche Einkommensteuer für die Hälfte berechnen.
  4. Steuerbetrag verdoppeln.

Warum die Steuerprogression entscheidend ist

Die Einkommensteuer steigt nicht gleichmäßig, sondern progressiv mit höherem Einkommen. Deshalb wächst auch der Steuersatz bei steigendem Einkommen. Der Splittingtarif verschiebt das Einkommen des besser verdienenden Partners in niedrigere Tarifstufen.

Der Steuervorteil hängt stark von der Einkommensverteilung ab. Verdienen beide Partner fast gleich viel, fällt die Entlastung meist gering aus. Das Prinzip dahinter ist einfach: Größere Unterschiede steigern den rechnerischen Effekt.

Gemeinsames Einkommen Verteilung zwischen den Partnern Ersparnis durch Splittingtarif
60.000 Euro 30.000 Euro / 30.000 Euro 0 Euro
60.000 Euro 40.000 Euro / 20.000 Euro 345 Euro
60.000 Euro 50.000 Euro / 10.000 Euro 2.114 Euro
60.000 Euro 60.000 Euro / 0 Euro 5.799 Euro
Berechnungsgrundlage Tarifliche Einkommensteuer Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung von Ehepaaren

Die Zusammenveranlagung ist ein zentraler Begriff im deutschen Einkommensteuerrecht. Sie setzt voraus, dass eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht. Unverheiratete Paare erhalten den Splittingtarif nicht. Dies gilt auch, wenn sie zusammenleben und wirtschaften.

Die Partner dürfen nicht dauerhaft getrennt leben. Zudem müssen sie gemeinsam die Veranlagung in der Steuererklärung wählen. Dieses Wissen hilft, die steuerlichen Folgen einer Entscheidung rechtzeitig zu erkennen.

Gemeinsame oder Einzelveranlagung wählen

Im Jahr der Heirat ist die Zusammenveranlagung möglich, wenn alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Alternativ können Ehegatten die Einzelveranlagung beantragen. Hierfür wird im Hauptformular der Steuererklärung das entsprechende Feld angekreuzt.

Bei der Einzelveranlagung berechnet das Finanzamt die Einkommensteuer für jeden Partner nach dem Grundtarif. Der Splittingtarif entfällt somit. Diese Wahl ist wichtig, wenn hohe Werbungskosten, Verluste oder Lohnersatzleistungen vorliegen.

Wohnsitz, Steuerpflicht und eingetragene Lebenspartnerschaft

In der Regel müssen beide Partner in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten. Außerdem ist meistens die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht erforderlich. Bei ausländischem Wohnsitz gelten unter Umständen andere Regeln.

Eingetragene Lebenspartner haben bei der Zusammenveranlagung die gleichen Rechte wie Ehepaare. Nach der Öffnung der Ehe konnten frühere Fälle rückwirkend bis 2001 steuerlich geändert werden, jedoch unter engen Fristen.

Voraussetzung Zusammenveranlagung Einzelveranlagung
Familienstand Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft erforderlich Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft erforderlich
Getrenntleben Kein dauerhaftes Getrenntleben Auch bei dauerhaftem Getrenntleben möglich
Steuertarif Splittingtarif für beide Partner Grundtarif für jede Person
Angabe in der Steuererklärung Gemeinsame Veranlagung auswählen Feld für Einzelveranlagung auswählen

Ehegattensplitting: Vorteile, Nachteile und finanzielle Wirkung

Das Ehegattensplitting verteilt das gemeinsame Einkommen rechnerisch auf beide Partner. Der Splittingtarif ist gesetzlich definiert. Er wirkt vor allem über die Progression. Daraus kann ein spürbarer Steuervorteil entstehen.

Wann der Steuervorteil besonders groß ist

Der Steuervorteil fällt meist höher aus, wenn die Einkommen stark auseinanderliegen. Erzielt ein Partner ein hohes Einkommen und der andere geringe oder keine Einkünfte, sinkt der Steuersatz oft deutlich.

Auch nicht genutzte Freibeträge, Pauschbeträge und Höchstbeträge können manchmal zwischen Ehegatten berücksichtigt werden. Bei Sonderausgaben, Handwerkerleistungen oder Krankheitskosten zählt oft nicht, wer die Rechnung bezahlt hat.

Situation Wirkung bei Zusammenveranlagung Finanzielle Bedeutung
Ein Einkommen ist deutlich höher Das Einkommen wird für den Tarif rechnerisch geteilt. Die Progression kann geringer ausfallen.
Beide Einkommen sind ähnlich hoch Der Tarifvorteil bleibt meist begrenzt. Die Steuerlast verändert sich oft nur wenig.
Gemeinsame abzugsfähige Kosten Ausgaben werden in einer gemeinsamen Erklärung geprüft. Abzüge lassen sich leichter bündeln.
Hohe Krankheitskosten eines Partners Die zumutbare Belastung wird auf Basis der gemeinsamen Verhältnisse berechnet. Ein Teil der Kosten kann steuerlich unberücksichtigt bleiben.

Mögliche Nachteile und Fälle für die Einzelveranlagung

Mit der Zusammenveranlagung geben Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung ab und erhalten einen gemeinsamen Steuerbescheid. Sie haften als Gesamtschuldner für die festgesetzte Einkommensteuer. Eine Erstattung geht auf ein angegebenes Konto und wird nicht automatisch aufgeteilt.

Die Einzelveranlagung kann günstiger sein, wenn ein Partner Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld bezogen hat. Diese Leistungen erhöhen die Steuer nicht direkt, können aber die Progression beeinflussen. Auch ausländische Einkünfte oder hohe Verluste sollten verglichen werden.

Kritiker sehen im Splitting einen Anreiz für Alleinverdiener-Ehen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat im Auftrag der Bertelsmann Stiftung mögliche Hürden für eine höhere Erwerbstätigkeit von Frauen aufgezeigt. Die Bertelsmann Stiftung erklärt, eine Reform könne Erwerbsquote und Arbeitsvolumen erhöhen.

Steuerklassen verändern nicht den Splittingtarif

Steuerklassen bestimmen hauptsächlich den monatlichen Lohnsteuerabzug. Sie verändern nicht den endgültigen Splittingtarif bei der Einkommensteuerveranlagung. Der tatsächliche Steuervorteil wird erst mit der Steuererklärung genau berechnet.

Bei großen Einkommensunterschieden wird oft die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 gewählt. Bei ähnlichen Einkommen kommen Steuerklasse 4 für beide oder Steuerklasse 4 mit Faktor infrage. Das Faktorverfahren berücksichtigt den Splittingeffekt im laufenden Abzug und kann Nachzahlungen begrenzen.

Splittingtarif bei Trennung, Scheidung und Tod eines Ehepartners

Die Definition ist klar: Im Trennungsjahr ist die Zusammenveranlagung weiterhin möglich. Voraussetzung ist eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft an mindestens einem Tag des Jahres. Entscheidend ist dabei der Beginn der Trennung, nicht der Termin der Scheidung.

Ab dem folgenden Kalenderjahr erfolgt die Einzelveranlagung grundsätzlich. Das Finanzamt setzt die beantragte Veranlagungsart um. Es entscheidet jedoch nicht über eine Zustimmung des anderen Partners.

Ob ein Anspruch auf Zustimmung besteht, müssen die Ehegatten gegebenenfalls untereinander klären.

Bei neuer Heirat im Scheidungsjahr ist die Zusammenveranlagung nur mit dem neuen Ehepartner möglich. Der frühere Ehepartner wird einzeln veranlagt. Die nicht erneut verheiratete Person kann durch das Sondersplitting weiter vom Tarif profitieren.

Verstirbt ein Ehepartner, bleibt die Zusammenveranlagung im Todesjahr meist möglich. Im Folgejahr greift das Witwensplitting, falls die hinterbliebene Person nicht erneut heiratet.

Danach endet die Übergangsregelung. Für Alleinerziehende gelten anschließend Kindergeld und Freibeträge.

FAQ

Was ist das Ehegattensplitting einfach erklärt?

Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren der Einkommensteuer für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner. Bei einer Zusammenveranlagung werden beide Einkommen addiert, halbiert und nach dem Einkommensteuertarif berechnet.

Die ermittelte Steuer wird anschließend verdoppelt. Dadurch zahlen Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen oft weniger Einkommensteuer.

Wie funktioniert der Splittingtarif?

Das Finanzamt behandelt das gemeinsame Einkommen so, als hätten beide Partner jeweils die Hälfte erzielt. Bei 60.000 Euro Einkommen wird die Steuer zunächst auf 30.000 Euro berechnet und danach verdoppelt.

Der Splittingtarif gleicht Unterschiede zwischen den Einkommen der Partner steuerlich aus.

Wann lohnt sich das Ehegattensplitting?

Der Steuervorteil ist meist umso höher, je stärker die Einkommen voneinander abweichen. Verdienen beide Partner ähnlich viel, entsteht oft kein oder nur ein geringer Vorteil.

Erzielt eine Person ein hohes Einkommen und die andere wenig oder keine Einkünfte, kann das Ehegattensplitting die Steuerlast deutlich senken.

Welche Voraussetzungen gelten für das Ehegattensplitting?

Voraussetzung ist eine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft. Die Partner dürfen nicht dauerhaft getrennt leben und müssen die Zusammenveranlagung wählen.

Beide benötigen in der Regel einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und müssen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein.

Können unverheiratete Paare den Splittingtarif nutzen?

Nein. Unverheiratete Paare haben keinen Anspruch auf das Ehegattensplitting. Das gilt auch, wenn sie zusammenleben, einen Haushalt führen oder wirtschaftlich füreinander einstehen.

Der Splittingtarif ist rechtlich an Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft gebunden.

Können Ehepartner statt der Zusammenveranlagung eine Einzelveranlagung wählen?

Ja. Ehegatten und Lebenspartner können die Einzelveranlagung in der Einkommensteuererklärung beantragen. Das Finanzamt berechnet dann die Einkommensteuer für jede Person nach dem Grundtarif.

Der Splittingtarif entfällt. Eine Einzelveranlagung kann bei hohen Verlusten, ausländischen Einkünften oder Lohnersatzleistungen sinnvoll sein.

Welche Nachteile kann die Zusammenveranlagung haben?

Bei der Zusammenveranlagung erhalten beide Partner einen gemeinsamen Steuerbescheid. Sie haften gemeinsam für die festgesetzte Einkommensteuer.

Die zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen kann höher ausfallen. Beispielsweise werden Krankheitskosten später oder nicht steuerlich berücksichtigt.

Verändern die Steuerklassen den Splittingvorteil?

Nein. Steuerklassen beeinflussen vor allem den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die endgültige Einkommensteuer im Steuerbescheid.

Ob Steuerklasse 3 und 5, 4 und 4 oder 4 mit Faktor gewählt wird: Der Splittingtarif in der Jahresabrechnung bleibt grundsätzlich gleich.

Was ist das Faktorverfahren bei Ehepaaren?

Beim Faktorverfahren wählen beide Ehepartner Steuerklasse 4. Das Finanzamt berücksichtigt den erwarteten Splittingeffekt bereits beim Lohnsteuerabzug.

Die monatlichen Abzüge verteilen sich dadurch gerechter als bei Kombination aus Steuerklasse 3 und 5.

Gilt das Ehegattensplitting auch im Jahr der Trennung?

Ja, im Trennungsjahr ist eine Zusammenveranlagung noch möglich. Voraussetzung ist, dass die Ehegatten an mindestens einem Tag des Kalenderjahres nicht dauerhaft getrennt lebten und eine Gemeinschaft führten.

Ab dem folgenden Kalenderjahr werden getrennt lebende Partner grundsätzlich einzeln veranlagt.

Was passiert mit dem Splittingtarif nach einer Scheidung?

Entscheidend ist nicht das Scheidungsjahr, sondern das Trennungsjahr. Nach diesem entfällt die Zusammenveranlagung mit dem früheren Ehepartner.

Heiratet eine geschiedene Person im Scheidungsjahr erneut, kann sie den Splittingtarif nur mit dem neuen Ehepartner nutzen. Für die andere frühere Partnerperson kann eventuell das Sondersplitting gelten.

Gilt der Splittingtarif nach dem Tod eines Ehepartners weiter?

Im Todesjahr ist eine Zusammenveranlagung möglich, wenn die Voraussetzungen bis dahin erfüllt waren. Im folgenden Kalenderjahr kann die hinterbliebene Person das Witwen- oder Gnadensplitting nutzen, sofern keine erneute Heirat erfolgt.

Danach wird die Einkommensteuer wieder nach dem Grundtarif berechnet.

Warum wird das Ehegattensplitting politisch diskutiert?

Kritiker sehen im Ehegattensplitting einen Anreiz für Alleinverdiener-Ehen und weniger Erwerbstätigkeit, besonders bei Teilzeitbeschäftigten.

Die SPD fordert eine Überarbeitung mit Blick auf Gleichberechtigung und Arbeitsanreize. Die Union unterstützt das Modell als Hilfe für Familien und freie Lebensgestaltung.

Haben Alleinerziehende Anspruch auf das Ehegattensplitting?

Nein. Alleinerziehende können den Splittingtarif nicht anwenden. Ihre steuerliche Entlastung erfolgt über andere Regelungen wie Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Kinderfreibeträge oder Kindergeld.

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