Einkünfte sind im Steuerrecht das Ergebnis, das nach Abzug bestimmter Ausgaben von den steuerlich relevanten Einnahmen bleibt. Sie entstehen als Gewinn oder Überschuss. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, liegt ein Verlust vor.
- Einkünfte: Definition und Erklärung im Steuerrecht
- Die sieben Einkunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz
- Gewinneinkünfte aus selbstständigen und betrieblichen Tätigkeiten
- Überschusseinkünfte im privaten Bereich
- Typische Beispiele für die richtige Einordnung
- Wie aus Einkünften das steuerliche Einkommen entsteht
- Summe der Einkünfte und Gesamtbetrag der Einkünfte
- Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
- Zu versteuerndes Einkommen als Grundlage der Steuer
- Welche Ausgaben Einkünfte mindern können
- FAQ
- Was sind Einkünfte?
- Was ist der Unterschied zwischen Einnahmen, Einkünften und Einkommen?
- Welche sieben Einkunftsarten gibt es nach dem Einkommensteuergesetz?
- Was sind Gewinneinkünfte?
- Was sind Überschusseinkünfte?
- Welche Kosten zählen zu den Werbungskosten?
- Was sind Betriebsausgaben?
- Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?
- Warum ist das zu versteuernde Einkommen wichtig?
- Mindern Sonderausgaben die Einkünfte?
- Welche Einkünfte zählen zu Kapitalvermögen?
- Gehören Mieteinnahmen zu den Einkünften?
- Sind Gewinne aus Lotterien und Schenkungen einkommensteuerpflichtig?
- Können Einkünfte negativ sein?
- Welche Belege sollten für die Steuererklärung aufbewahrt werden?
Diese Definition ist wichtig, weil nicht jeder Geldzufluss sofort steuerpflichtige Einkünfte darstellt. Ein Darlehen, eine Erbschaft oder die Rückzahlung einer Kaution erhöhen das Vermögen. Sie zählen jedoch grundsätzlich nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Für die Einkommensteuer ordnet das Finanzamt Einkünfte einer gesetzlich geregelten Einkunftsart zu. Die Einkünfte werden zusammengeführt und um weitere Abzüge gemindert. So ergibt sich das steuerliche Einkommen, das der Einkommensteuer unterliegt.
Die Erklärung der Begriffe hilft typische Fehler zu vermeiden: Einnahmen sind alle Zuflüsse aus einer Tätigkeit oder Quelle. Einkünfte ergeben sich erst nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Das Einkommen ist wiederum ein weiterer Schritt im Steuerrecht.
Das Wichtigste zu Einkünften
- Einkünfte sind nicht mit allen Einnahmen gleichzusetzen.
- Sie entstehen als Gewinn oder als Überschuss nach Abzug relevanter Ausgaben.
- Negative Einkünfte werden steuerlich als Verlust bezeichnet.
- Das Steuerrecht kennt sieben gesetzliche Einkunftsarten.
- Einkünfte sind eine wichtige Zwischenstufe auf dem Weg zum zu versteuernden Einkommen.
- Die genaue Einordnung entscheidet darüber, welche Ausgaben abziehbar sind.
Einkünfte: Definition und Erklärung im Steuerrecht
Im deutschen Steuerrecht beschreibt der Begriff Einkünfte das Ergebnis einer bestimmten wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Definition umfasst mehr als nur einen reinen Geldzufluss. Maßgeblich ist, was nach den steuerlich zulässigen Abzügen übrig bleibt.
Eine Einkünfte-Erklärung ist besonders wichtig für die Einkommensteuererklärung. Je nach Art der Einkünfte gelten verschiedene Regeln für Kosten, Verluste und Nachweise. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen betrieblichen und außerbetrieblichen Quellen.
Was unter Einkünften verstanden wird
In einem Betrieb entstehen Einkünfte als Gewinn. Betriebseinnahmen werden um Betriebsausgaben gemindert. Dazu gehören Erlöse eines Handelsunternehmens abzüglich Wareneinsatz, Miete oder Lohnkosten.
Außerhalb eines Betriebs wird meist ein Überschuss ermittelt. Einnahmen werden den Werbungskosten gegenübergestellt. Bei Vermietung sind Mieten Einnahmen, während Schuldzinsen oder Reparaturen die Einkünfte mindern können.
Der Begriff ist auch in vielen WIKI-Beiträgen zur Steuer zu finden. Entscheidend bleibt stets die gesetzliche Einordnung der Zahlung und der dazugehörigen Ausgaben.
Abgrenzung zwischen Einnahmen, Einkünften und Einkommen
| Stufe | Bedeutung | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Einnahmen | Geldzuflüsse oder geldwerte Vorteile vor Kostenabzug | Bruttolohn, Zinsen, Verkaufserlöse oder ein privat nutzbarer Dienstwagen |
| Einkünfte | Nettoergebnis einer Einkunftsart nach den jeweiligen Abzügen | Arbeitslohn abzüglich Werbungskosten oder Gewinn nach Betriebsausgaben |
| Einkommen | Weiterer Rechenschritt nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen | Grundlage auf dem Weg zum zu versteuernden Einkommen |
Einnahmen erfassen zunächst den vollen Zufluss. Hierzu gehören auch Sachleistungen wie Kost und Logis. Einkünfte zeigen erst nach Kostenabzug die steuerlich relevante Ertragskraft.
Das Einkommen folgt später in der Berechnung. Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird um Vorsorgeaufwendungen oder besondere Belastungen reduziert. Erst das zu versteuernde Einkommen dient als Grundlage für die Steuerfestsetzung.
Die sieben Einkunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz
Das Einkommensteuergesetz ordnet steuerpflichtige Erträge in sieben Einkunftsarten ein. Dieser Wirtschaftsbegriff bestimmt, welche Kosten abziehbar sind. Außerdem legt er fest, wie das Finanzamt die Einkünfte berechnet.
Gewinneinkünfte aus selbstständigen und betrieblichen Tätigkeiten
Zu den Gewinneinkünften zählen Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb sowie selbstständige Arbeit. Der steuerliche Gewinn ergibt sich aus Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.
Freiberufler wie Architekten, Rechtsanwälte und Notare erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn eine Tätigkeit selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird.
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Überschusseinkünfte im privaten Bereich
Die übrigen vier Einkunftsarten sind Überschusseinkünfte. Hier mindern Werbungskosten die Einnahmen, etwa Fahrtkosten, Fachbücher und Fortbildungen. Typische Berufskleidung zählt ebenfalls dazu.
Zu dieser Gruppe gehören Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung. Außerdem zählen sonstige Einkünfte dazu. Dieses Wissen hilft, private und betriebliche Vorgänge klar zu trennen.
- Arbeitslohn aus einem Beschäftigungsverhältnis
- Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Kapitalanlagen
- Mieten aus Wohnungen, Gebäuden oder Grundstücken
- Private Veräußerungsgeschäfte, bestimmte Renten und gelegentliche Leistungen
Typische Beispiele für die richtige Einordnung
Die Vermietung einer Eigentumswohnung fällt regelmäßig unter Vermietung und Verpachtung. Dividenden aus Aktien zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Der Lohn einer Angestellten gehört zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
Bei einer selbstständig betriebenen Kanzlei oder Praxis stehen Einnahmen und Betriebsausgaben im Mittelpunkt. Die richtige Zuordnung der sieben Einkunftsarten schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die Steuererklärung.
Wie aus Einkünften das steuerliche Einkommen entsteht
Für die Einkommensteuer zählt nicht jede Einnahme in voller Höhe. Das Finanzamt folgt dabei einer festen Rechenfolge.
So erklärt man Einkünfte und ermittelt die steuerliche Belastung nachvollziehbar und transparent.
Summe der Einkünfte und Gesamtbetrag der Einkünfte
Zuerst berechnet das Finanzamt die Einkünfte jeder Einkunftsart eines Kalenderjahres.
Der Saldo aus Arbeitslohn, Vermietung, Kapitalvermögen oder Betrieb bildet anschließend die Summe der Einkünfte.
Bestimmte Freibeträge können diesen Wert mindern und so verändert sich der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Dieses Wissen hilft, Angaben im Steuerbescheid besser zu verstehen und richtig einzuordnen.
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Im nächsten Schritt zieht das Finanzamt unter anderem Sonderausgaben ab.
Dazu zählen Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer oder Spenden. Auch Verluste und gesetzlich geregelte Beträge spielen eine Rolle.
Außergewöhnliche Belastungen werden berücksichtigt, wenn notwendige Kosten die übliche Belastung übersteigen.
Beispiele sind Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen. Vollständige Belege sind unbedingt erforderlich, damit Einkünfte korrekt erklärt werden können.
Zu versteuerndes Einkommen als Grundlage der Steuer
Nach diesen Abzügen ergibt sich das Einkommen. Weitere Freibeträge können daraus das zu versteuernde Einkommen bilden.
Dazu gehören der Kinderfreibetrag, wenn er günstiger als Kindergeld ist, sowie ein Härteausgleich für bestimmte Nebeneinkünfte.
Allein das zu versteuernde Einkommen dient als Grundlage für die Bemessung der Einkommensteuer.
Berufliche Ausgaben, Vorsorgekosten und besondere Belastungen verdienen daher eine sorgfältige und genaue Prüfung.
| Rechenschritt | Berücksichtigte Positionen | Ergebnis |
|---|---|---|
| Ermittlung je Einkunftsart | Einnahmen abzüglich Werbungskosten oder Betriebsausgaben | Einkünfte der jeweiligen Einkunftsart |
| Zusammenrechnung | Einkünfte aus allen Einkunftsarten eines Jahres | Summe der Einkünfte |
| Abzug bestimmter Freibeträge | Gesetzlich vorgesehene Entlastungen | Gesamtbetrag der Einkünfte |
| Weitere Abzüge | Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Verluste | Einkommen |
| Letzte Freibeträge | Kinderfreibetrag oder Härteausgleich, sofern anwendbar | Zu versteuerndes Einkommen für die Einkommensteuer |
Welche Ausgaben Einkünfte mindern können
Steuerlich sind Einkünfte Einnahmen abzüglich zulässiger Aufwendungen. Bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb sowie selbstständiger Arbeit senken Betriebsausgaben den Gewinn. Beispiele sind Materialkosten, Miete für Geschäftsräume und betriebliche Versicherungen.
Bei Arbeitnehmern, Vermietern und Kapitalanlegern mindern Werbungskosten die Einkünfte. Typische Beispiele sind Fahrtkosten, Fachliteratur, Fortbildungen und Berufskleidung. Das Finanzamt setzt automatisch den Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer an.
Übersteigen die tatsächlichen Werbungskosten diesen Pauschbetrag, können sie in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wichtig sind dafür Belege und eine klare berufliche Veranlassung. Das gilt auch für Betriebsausgaben, da private Kosten nicht den steuerlichen Gewinn mindern dürfen.
Ein WIKI-Hinweis zur Einordnung: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen reduzieren nicht direkt die Einkünfte. Sie werden erst beim Gesamtbetrag der Einkünfte berücksichtigt. Gewinne aus Lotterien, Schenkungen und Erbschaften gehören nicht zu den sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes.
FAQ
Was sind Einkünfte?
Einkünfte sind im Steuerrecht das Nettoergebnis innerhalb einer Einkunftsart. Sie entstehen, wenn von Einnahmen die abzugsfähigen Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Das Resultat kann ein Gewinn, Überschuss oder Verlust sein.
Was ist der Unterschied zwischen Einnahmen, Einkünften und Einkommen?
Einnahmen sind Geldzuflüsse und geldwerte Vorteile wie Bruttolohn, Zinsen oder ein privat nutzbarer Dienstwagen. Einkünfte entstehen nach Abzug bestimmter Aufwendungen.
Einkommen ist ein späterer Rechenschritt. Es ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
Welche sieben Einkunftsarten gibt es nach dem Einkommensteuergesetz?
§ 2 Absatz 1 Einkommensteuergesetz nennt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Diese bilden die Grundlage der Einkommensteuer.
Was sind Gewinneinkünfte?
Gewinneinkünfte umfassen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit. Der steuerliche Gewinn wird aus Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben ermittelt. Freiberufler wie Architekten und Rechtsanwälte erzielen regelmäßig Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Was sind Überschusseinkünfte?
Überschusseinkünfte liegen vor, wenn Einnahmen die Werbungskosten übersteigen. Dazu gehören Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte.
Ein Arbeitnehmer ermittelt seine Einkünfte aus dem Arbeitslohn abzüglich beruflicher Werbungskosten.
Welche Kosten zählen zu den Werbungskosten?
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Typische Beispiele sind Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Fachliteratur, Fortbildungen und Berufskleidung.
Arbeitnehmer erhalten grundsätzlich einen Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr; höhere nachgewiesene Kosten können berücksichtigt werden.
Was sind Betriebsausgaben?
Betriebsausgaben sind betrieblich veranlasste Aufwendungen. Sie mindern Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit sowie Land- und Forstwirtschaft. Dazu zählen Ausgaben für Büro, Arbeitsmittel, Personal oder beruflich erforderliche Reisen.
Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?
Zunächst ermittelt das Finanzamt die Einkünfte in jeder Einkunftsart. Daraus entsteht die Summe der Einkünfte und anschließend der Gesamtbetrag der Einkünfte nach möglichen Freibeträgen.
Nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weiteren gesetzlich vorgesehenen Beträgen ergibt sich das Einkommen. Zusätzliche Freibeträge führen schließlich zum zu versteuernden Einkommen.
Warum ist das zu versteuernde Einkommen wichtig?
Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Es zeigt, welcher Betrag nach allen steuerlich zulässigen Abzügen tatsächlich besteuert wird.
Nicht die Einnahmen und auch nicht die bloße Summe der Einkünfte entscheiden unmittelbar über die Steuerhöhe.
Mindern Sonderausgaben die Einkünfte?
Nein. Sonderausgaben mindern nicht direkt die Einkünfte einer einzelnen Einkunftsart. Sie werden erst nach der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte berücksichtigt.
Zu ihnen können unter gesetzlichen Voraussetzungen Vorsorgeaufwendungen oder bestimmte Unterhaltsleistungen gehören.
Welche Einkünfte zählen zu Kapitalvermögen?
Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen. Für diese Einkunftsart gelten besondere steuerliche Regeln, etwa zur Kapitalertragsteuer und zum Sparer-Pauschbetrag.
Gehören Mieteinnahmen zu den Einkünften?
Ja. Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen, Gebäuden oder Grundstücken gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Abziehbare Werbungskosten können diese Einkünfte mindern.
Beispiele dafür sind Schuldzinsen, Instandhaltungskosten oder Abschreibungen.
Sind Gewinne aus Lotterien und Schenkungen einkommensteuerpflichtig?
Gewinne aus Spielen und Lotterien fallen nicht unter die sieben Einkunftsarten und unterliegen daher nicht der Einkommensteuer. Auch Schenkungen und Erbschaften sind keine Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts.
Für sie gelten jedoch eigenständige Regelungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Können Einkünfte negativ sein?
Ja. Übersteigen Betriebsausgaben oder Werbungskosten die Einnahmen, kann ein Verlust entstehen. Ob und in welchem Umfang ein Verlust verrechnet wird, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben.
Welche Belege sollten für die Steuererklärung aufbewahrt werden?
Wichtig sind Belege über berufliche Kosten, Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen. Dazu zählen Rechnungen, Zahlungsnachweise, Fahrtenaufstellungen und Fortbildungsbescheinigungen.
Vollständige Unterlagen helfen, abzugsfähige Positionen gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

