Die Einkommensteuererklärung ist die Mitteilung einer steuerpflichtigen Person an das Finanzamt. Sie informiert über Einkünfte und steuerlich relevante Ausgaben eines Kalenderjahres. Auf dieser Basis prüft die Finanzverwaltung die endgültige Höhe der Einkommensteuer.
- Definition: Was ist eine Einkommensteuererklärung?
- Abgrenzung zwischen Einkommensteuererklärung und Steuerbescheid
- Welche Angaben in der Erklärung erfasst werden
- Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
- Fristen und Abgabe der Einkommensteuererklärung
- Formulare, Anlagen und wichtige Unterlagen
- FAQ
- Was ist eine Einkommensteuererklärung?
- Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuererklärung und Einkommensteuerbescheid?
- Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
- Können Arbeitnehmer freiwillig eine Einkommensteuererklärung einreichen?
- Bis wann muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
- Wie lange kann eine freiwillige Steuererklärung rückwirkend eingereicht werden?
- Was ist ELSTER?
- Welche Anlagen gehören zur Einkommensteuererklärung?
- Was wird in der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt?
- Welche Unterlagen sollten für die Einkommensteuererklärung bereitliegen?
- Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung?
- Kann gegen einen Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt werden?
Bereits gezahlte Beträge werden dabei angerechnet. Dazu zählen vor allem die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer und die Einkommensteuer-Vorauszahlungen von Selbstständigen, Vermietern oder Anlegern. Daraus kann eine Erstattung entstehen. Bei zu wenig entrichteter Steuer fordert das Finanzamt eine Nachzahlung.
Die Definition umfasst mehr als nur ein Formular. Die Erklärung dient als jährliche Abrechnung mit dem Staat. Sie erfasst Arbeitslohn, Gewinne aus Tätigkeiten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und abzugsfähige Kosten. Welche Angaben nötig sind, hängt von der persönlichen und beruflichen Situation ab.
In Deutschland ist die Einkommensteuer eine Gemeinschaftsteuer von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Verwaltung liegt grundsätzlich bei den Ländern. Zuständig für Abgabe, Prüfung und Steuerfestsetzung ist meist das örtliche Finanzamt am Wohnsitz.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Einkommensteuererklärung fasst Einkünfte und relevante Ausgaben eines Kalenderjahres zusammen.
- Das Finanzamt berechnet auf dieser Basis die endgültige Einkommensteuer.
- Lohnsteuer und Vorauszahlungen werden mit der festgesetzten Steuer verrechnet.
- Das Ergebnis kann eine Steuererstattung oder eine Steuernachzahlung sein.
- Die Erklärung kann je nach Einkommensart verpflichtend oder freiwillig sein.
- In der Regel bearbeitet das örtlich zuständige Finanzamt die Unterlagen.
Definition: Was ist eine Einkommensteuererklärung?
Die Einkommensteuererklärung fasst steuerlich relevante Einkünfte, Ausgaben und persönliche Daten für das Finanzamt zusammen. Sie dient als Grundlage, damit die Einkommensteuer für ein Kalenderjahr berechnet werden kann.
Ein WIKI zum Steuerrecht hilft dabei, zentrale Begriffe besser einzuordnen.
Abgrenzung zwischen Einkommensteuererklärung und Steuerbescheid
Die Erklärung wird von der steuerpflichtigen Person erstellt und an das Finanzamt übermittelt. Der Steuerbescheid folgt erst nach der Prüfung. Er zeigt, ob eine Erstattung ausgezahlt wird oder eine Nachzahlung entsteht.
Weichen Angaben oder Berechnungen von der eigenen Einschätzung ab, kann gegen den Steuerbescheid binnen eines Monats Einspruch eingelegt werden. Dafür sind Belege und nachvollziehbares Wissen über die einzelnen Positionen wichtig.
| Dokument | Aufgabe | Wichtiger Inhalt |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung | Übermittelt die Angaben an das Finanzamt | Einkünfte, Kosten und persönliche Verhältnisse |
| Steuerbescheid | Teilt die Entscheidung des Finanzamts mit | Festgesetzte Steuer, Erstattung oder Nachzahlung |
| Einspruch | Ermöglicht die Überprüfung einer Entscheidung | Begründung und passende Nachweise innerhalb eines Monats |
Welche Angaben in der Erklärung erfasst werden
Erfasst werden vor allem Arbeitslohn, bereits gezahlte Steuern und weitere Einkünfte. Dazu zählen Einnahmen aus Vermietung, Kapitalerträge sowie Gewinne aus einer selbstständigen Tätigkeit.
Das nötige Wissen zu den Anlagen verhindert fehlende Angaben.
Auch Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können die Einkommensteuer mindern. Ein gut gepflegtes WIKI mit Belegen, Rechnungen und Jahresbescheinigungen erleichtert die Zuordnung der Daten.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Ob eine Erklärung nötig ist, hängt von Ihren Einkünften und Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Zum grundlegenden Wirtschaftswissen gehört: Das Finanzamt kann zur Abgabe auffordern.
In diesem Fall besteht die Pflicht zur Abgabe, auch wenn eine Erstattung möglich ist.
Typische Fälle der Pflichtveranlagung
Eine Pflichtveranlagung betrifft vor allem Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Sie müssen Einnahmen, Betriebsausgaben und Verluste erklären, damit das Finanzamt die Steuer berechnen kann.
Auch Arbeitnehmer sind betroffen, wenn sie neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte haben. Das gilt ebenso für Kapitalerträge, bei denen keine abschließende Abgeltungsteuer einbehalten wurde.
Der Begriff Pflichtveranlagung beschreibt diese gesetzliche Abgabepflicht.
| Situation | Grund für die Erklärung |
|---|---|
| Selbstständige Tätigkeit | Gewinne und Verluste müssen steuerlich erfasst werden. |
| Nebeneinkünfte | Zusätzliche Einnahmen können eine Steuerfestsetzung auslösen. |
| Aufforderung durch das Finanzamt | Die Erklärung ist innerhalb der gesetzten Frist einzureichen. |
| Nicht besteuerte Kapitalerträge | Erträge müssen angegeben werden, wenn keine Abgeltungsteuer erhoben wurde. |
Freiwillige Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ohne Pflicht können die Steuererklärung freiwillig nutzen. Das lohnt sich oft bei Werbungskosten, Fortbildungskosten, Pendelwegen oder haushaltsnahen Dienstleistungen.
Eine Erstattung ist möglich, wenn im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde. Unternehmer können Verluste feststellen lassen, die in spätere Jahre übertragen werden können.
Fristen und Abgabe der Einkommensteuererklärung
Für die Einkommensteuererklärung gilt bei einer Pflichtveranlagung meist der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist. Der Begriff der Frist ist wichtig, denn ein verspäteter Eingang kann einen Verspätungszuschlag auslösen.
Abweichungen sind möglich – etwa bei einer Vertretung durch einen Steuerberater oder nach bewilligter Fristverlängerung. Das zuständige Finanzamt entscheidet im Einzelfall über solche Anträge.
Freiwillige Abgabe und rückwirkende Erklärung
Arbeitnehmer ohne Abgabepflicht können ihre Erklärung freiwillig einreichen. Dafür bleibt grundsätzlich Zeit bis zu vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres.
Eine Prüfung im Nachhinein kann sich lohnen. Werbungskosten, Sonderausgaben oder hohe Ausgaben für die Betreuung von Kindern können zu Erstattungen führen.
Elektronische Übermittlung über ELSTER
Die elektronische Abgabe erfolgt über ELSTER, das Online-Finanzamt der Steuerverwaltung. Dort lassen sich Angaben erfassen, Belege verwalten und die Erklärung sicher an das Finanzamt übermitteln.
ELSTER weist während der Eingabe auf fehlende Daten hin und unterstützt die fristgerechte Abgabe. Wer Papierformulare bevorzugt, findet die amtlichen Vordrucke auch über den Formularserver der Finanzverwaltung.
Formulare, Anlagen und wichtige Unterlagen
Welche Steuerformulare nötig sind, definiert die Art der Einkünfte und Ausgaben. Arbeitnehmer erfassen Lohn, einbehaltene Lohnsteuer und Werbungskosten in der Anlage N. Dazu zählen beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungen.
Für Selbstständige ist die Anlage S vorgesehen, während Gewerbetreibende die Anlage G nutzen. Wer seinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, ergänzt die Anlage EÜR. Einnahmen aus Vermietung gehören in die Anlage V, Kapitalerträge in die Anlage KAP und Renten in die Anlage R.
Die Anlage Vorsorgeaufwand erfasst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Versicherungen. Für staatlich geförderte Altersvorsorge ist die Anlage AV bei Riester-Verträgen relevant. Die Auswahl der Anlagen sollte daher vor dem Ausfüllen sorgfältig geprüft werden.
Belege müssen meist nicht mit den Steuerformularen eingereicht werden. Sie sollten jedoch geordnet vorliegen. Nachweise zu Einnahmen, Ausgaben, Versicherungen und Mietobjekten sind sinnvoll. Das Finanzamt kann diese Unterlagen bei Rückfragen oder einer Prüfung anfordern.
FAQ
Was ist eine Einkommensteuererklärung?
Die Einkommensteuererklärung ist eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt. Sie enthält steuerlich relevante Einkünfte, Ausgaben und persönliche Verhältnisse eines Kalenderjahres.
Auf dieser Grundlage setzt die Finanzverwaltung die Einkommensteuer fest.
Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuererklärung und Einkommensteuerbescheid?
Die Einkommensteuererklärung wird von der steuerpflichtigen Person eingereicht. Der Einkommensteuerbescheid ist die Entscheidung des Finanzamts nach Prüfung der Angaben.
Er zeigt, ob eine Steuererstattung erfolgt oder eine Nachzahlung zu leisten ist.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Eine Abgabepflicht besteht insbesondere bei Aufforderung durch das Finanzamt. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende müssen ihre Einkünfte regelmäßig erklären.
Auch zusätzliche Einkünfte neben dem Arbeitslohn oder nicht abschließend besteuerte Kapitalerträge können eine Pflichtveranlagung auslösen.
Können Arbeitnehmer freiwillig eine Einkommensteuererklärung einreichen?
Ja. Arbeitnehmer ohne Abgabepflicht können eine freiwillige Einkommensteuererklärung abgeben. Das lohnt sich, wenn Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen oder außergewöhnliche Belastungen eine Erstattung bewirken.
Bis wann muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
Für verpflichtende Erklärungen gilt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres. Bei Vertretung durch einen Steuerberater oder genehmigter Fristverlängerung können andere Termine gelten.
Maßgeblich sind die Vorgaben des zuständigen Finanzamts.
Wie lange kann eine freiwillige Steuererklärung rückwirkend eingereicht werden?
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Einkommensteuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.
Eine freiwillige Erklärung für das Jahr 2022 kann meist noch bis zum 31. Dezember 2026 abgegeben werden.
Was ist ELSTER?
ELSTER ist das Online-Finanzamt der deutschen Steuerverwaltung. Über das Portal lassen sich Einkommensteuererklärungen elektronisch und papierlos an das örtlich zuständige Finanzamt senden.
Zahlreiche Steuerformulare stehen dort ebenfalls digital bereit.
Welche Anlagen gehören zur Einkommensteuererklärung?
Die Anlagen richten sich nach Einkunftsart und abzugsfähigen Aufwendungen. Arbeitnehmer nutzen oft die Anlage N, Selbstständige die Anlage S, und Gewerbetreibende die Anlage G.
Für Vermietung gilt die Anlage V, für Kapitalerträge die Anlage KAP und für Renten die Anlage R.
Was wird in der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt?
In der Anlage Vorsorgeaufwand werden Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung erfasst. Weitere Versicherungs- und Vorsorgeaufwendungen können hier relevant sein.
Riester-Beiträge werden in der Anlage AV erklärt.
Welche Unterlagen sollten für die Einkommensteuererklärung bereitliegen?
Wichtig sind geordnete Nachweise zu Einnahmen, Werbungskosten, Versicherungen, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Bei Vermietung, Kapitalerträgen oder selbstständiger Tätigkeit kommen weitere Unterlagen hinzu.
Belege sollten aufbewahrt werden, auch wenn sie nicht immer direkt eingereicht werden müssen.
Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung?
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlung für viele Freiberufler und Gewerbetreibende. Betriebseinnahmen werden den Betriebsausgaben gegenübergestellt.
Der ermittelte Gewinn oder Verlust wird in der Regel über die Anlage EÜR erklärt.
Kann gegen einen Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt werden?
Ja. Gegen einen Einkommensteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden.
Der Einspruch sollte begründet sein und auf fehlerhafte oder nicht berücksichtigte Angaben hinweisen.

