Die Einlagensicherung schützt bestimmte Guthaben von Kundinnen und Kunden, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird. Sie soll verhindern, dass Geld auf Giro-, Tagesgeld-, Spar- oder Festgeldkonten bei einer Bankenpleite verloren geht.
- Einlagensicherung: Definition und Erklärung des Wirtschaftsbegriffs
- Wie die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland funktioniert
- Einlagensicherung, Institutssicherung und Anlegerentschädigung unterscheiden
- Welche Guthaben durch die Einlagensicherung geschützt sind
- Grenzen der Einlagensicherung und zusätzlicher Schutz
- Gesetzliche Sicherungsgrenze pro Kunde und Bank
- Vorübergehend erhöhte Sicherung bei besonderen Lebensereignissen
- Freiwillige Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände
- Was im Entschädigungsfall bei einer Bank geschieht
- FAQ
- Was ist die Einlagensicherung?
- Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland?
- Gilt die Einlagensicherung für jedes Konto einzeln?
- Wie ist ein Gemeinschaftskonto abgesichert?
- Welche Guthaben sind durch die Einlagensicherung geschützt?
- Sind Aktien, Fonds und Zertifikate durch die Einlagensicherung geschützt?
- Was ist der Unterschied zwischen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung?
- Was bedeutet Institutssicherung bei Sparkassen und Volksbanken?
- Wann gilt ein erhöhter Schutz bis 500.000 Euro?
- Welche Rolle spielen freiwillige Einlagensicherungsfonds?
- Was passiert nach der Feststellung eines Entschädigungsfalls?
- Muss ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden?
- Wie lässt sich prüfen, welchem Einlagensicherungssystem eine Bank angehört?
- Sind Einlagen bei einer Bankenabwicklung durch Bail-in geschützt?
Die gesetzliche Sicherung beträgt in Deutschland in der Regel bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank. Geschützt sind nur Einlagen, nicht alle Finanzprodukte einer Bank.
Jedes Kreditinstitut, das in Deutschland Einlagen- und Kreditgeschäfte betreibt, muss einem gesetzlichen Sicherungssystem angehören. Dieses zahlt im Entschädigungsfall die gedeckten Beträge aus. Finanziert wird es vor allem durch Beiträge der angeschlossenen Banken.
Daneben gibt es weitere Schutzformen. Genossenschaftsbanken und Sparkassen nutzen eigene Systeme zur Institutssicherung. Private Banken können zudem freiwilligen Einlagensicherungsfonds angehören, die den gesetzlichen Schutz ergänzen.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Anlegerentschädigung. Diese betrifft Ansprüche aus Wertpapiergeschäften, etwa wenn ein Institut Wertpapiere nicht herausgeben kann. Die Erklärung der Einlagensicherung bezieht sich auf Guthaben, die Kunden ihrer Bank anvertraut haben.
Wichtige Punkte zur Einlagensicherung
- Die Einlagensicherung schützt Bankguthaben bei Zahlungsunfähigkeit eines Instituts.
- Der gesetzliche Schutz liegt meist bei bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank.
- Geschützt sein können etwa Giroguthaben, Tagesgeld, Sparguthaben und Festgeld.
- Wertpapiere wie Aktien oder Fondsanteile fallen grundsätzlich nicht unter diesen Schutz.
- Banken finanzieren die Sicherungssysteme über Beiträge, Sonderumlagen oder Kredite.
- Zusätzliche freiwillige Fonds können den Schutz über die gesetzliche Grenze hinaus erweitern.
Einlagensicherung: Definition und Erklärung des Wirtschaftsbegriffs
Die Einlagensicherung schützt Bankguthaben, falls ein Kreditinstitut zahlungsunfähig wird. Dieser Wirtschaftsbegriff beschreibt Regeln, die Vertrauen in Banken stärken. Zudem sichern sie den Zahlungsverkehr zwischen Kunden und Instituten.
Ein wichtiger Aspekt des Wirtschaftswissens ist zu wissen, welchem Sicherungssystem eine Bank angehört. In Deutschland existieren mehrere anerkannte Modelle. Diese richten sich nach der Bankengruppe und dem Finanzgeschäft.
Wie die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland funktioniert
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH sichert Einlagen vieler privater Banken ab. Diese Banken gehören keiner Institutssicherung an. Bei Feststellung des Entschädigungsfalls beginnt die Auszahlung der geschützten Guthaben durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Das gesetzliche Einlagensicherungssystem schützt in der Regel bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank. Dazu zählen Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Für Anleger ist dies besonders wichtig, wenn viel Liquidität bei einer Bank liegt.
Einlagensicherung, Institutssicherung und Anlegerentschädigung unterscheiden
Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken nutzen eine Institutssicherung. Ihr Ziel ist, eine Schieflage möglichst früh zu verhindern. Diese Verbünde gelten auch als gesetzlich anerkannte Einlagensicherungssysteme.
Der Haftungsverbund des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands sowie der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken stützen Banken. Sie können Eigenkapitalhilfen, Bürgschaften, Garantien oder Fusionen einsetzen. Dieses Wissen hilft, direkte Entschädigung und vorbeugende Stabilisierung zu unterscheiden.
| System | Wen es erfasst | Wie der Schutz wirkt |
|---|---|---|
| Gesetzliche Einlagensicherung | Viele private Banken außerhalb einer Institutssicherung | Geschützte Einlagen werden nach Feststellung des Entschädigungsfalls ausgezahlt. |
| Institutssicherung | Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken | Der Verbund unterstützt das Institut, damit eine Insolvenz möglichst vermieden wird. |
| Anlegerentschädigung | Wertpapierhandelsbanken, Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften | Sie greift, wenn Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften nicht mehr erfüllt werden können. |
Die Anlegerentschädigung organisiert die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen. Sie betrifft nicht Kursverluste von Wertpapieren. Vielmehr sichert sie fehlende Ansprüche aus der Abwicklung von Wertpapiergeschäften ab.
Welche Guthaben durch die Einlagensicherung geschützt sind
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Geld, das eine Bank für ihre Kundinnen und Kunden verwahrt. Zum geschützten Vermögen zählen vor allem Guthaben auf Konten. Dieses Wissen ist wichtig, um Bankprodukte richtig einzuordnen.
Geschützte Einlagen können in Euro, anderen EU-Währungen sowie etwa in US-Dollar oder Schweizer Franken bestehen. Entscheidend ist die Art des Anspruchs gegen die Bank, nicht die Währung.
Geschützte Konten, Spareinlagen und Festgelder
Geschützt sind Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten, klassische Sparguthaben sowie Festgelder. Ein Konto für geschäftliche Zwecke kann auch unter den gesetzlichen Schutz fallen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Fall einer Bankinsolvenz umfasst der Schutz den Kontostand inklusive bis dahin aufgelaufener Zinsen. Geschützte Einlagen sind je Kunde und Institut nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze abgesichert.
| Produkt | Einordnung | Beispiel für den Schutz |
|---|---|---|
| Girokonto | Gesetzlich geschützte Einlage | Verfügbares Guthaben und gutgeschriebene Zinsen |
| Tagesgeldkonto | Gesetzlich geschützte Einlage | Jederzeit abrufbares Sparguthaben |
| Festgeld | Gesetzlich geschützte Einlage | Anlagebetrag bis zum Ende der Laufzeit |
| Sparbuch | Gesetzlich geschützte Einlage | Auf dem Sparbuch ausgewiesenes Guthaben |
Wertpapiere und nicht geschützte Finanzprodukte
Aktien, Fondsanteile, ETFs und Zertifikate sind keine geschützten Einlagen. Wertpapiere im Depot bleiben grundsätzlich Eigentum der Kundinnen und Kunden. Sie können im Insolvenzfall herausverlangt oder auf ein anderes Depot übertragen werden, wenn sie nicht als Kreditsicherheit dienen.
Inhaber- und Orderschuldverschreibungen, Genussrechte sowie eigene Wechsel der Bank gelten ebenfalls nicht als Einlagen. Diese Produkte tragen ein Emittenten- oder Marktrisiko und fallen nicht unter die Einlagensicherung.
Die Anlegerentschädigung kann greifen, wenn ein Institut verwahrte Wertpapiere oder Kundengelder veruntreut hat und nicht mehr herausgeben kann. Sie ersetzt jedoch keine Kursverluste, entgangene Gewinne oder Schäden durch fehlerhafte Anlageberatung.
| Finanzprodukt | Schutz durch Einlagensicherung | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Aktien und Fondsanteile | Nein | Depotwerte bleiben meist Kundeneigentum |
| Zertifikate | Nein | Anspruch richtet sich gegen den Emittenten |
| Inhaberschuldverschreibungen | Nein | Sie gelten rechtlich nicht als Einlage |
| Verkaufserlöse und Ausschüttungen | Nur bei Veruntreuung über Anlegerentschädigung möglich | Keine Erstattung von Anlageverlusten |
Grenzen der Einlagensicherung und zusätzlicher Schutz
Die Einlagensicherung schützt Bankguthaben nicht unbegrenzt. Der Begriff umfasst gesetzliche Ansprüche und freiwillige Systeme, die je nach Institut verschieden weit reichen.
Für Sparer und Unternehmen ist wichtig, die Grenze und die zuständige Sicherungseinrichtung zu kennen.
Gesetzliche Sicherungsgrenze pro Kunde und Bank
Der gesetzliche Entschädigungsanspruch ist auf 100.000 Euro je Kundin oder Kunde und Bank begrenzt. Die Zahl der Konten spielt keine Rolle. Girokonto, Tagesgeld und Festgeld werden bei derselben Bank zusammengerechnet.
Bei einem Gemeinschaftskonto gilt der Schutz für jede kontoführende Person einzeln. Zwei Kontoinhaber können damit bis zu 200.000 Euro absichern. Der Begriff Kunde wird hier nach den jeweiligen Kontoinhabern definiert.
| Fall | Gesetzlich geschützter Betrag | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Einzelkonto bei einer Bank | Bis 100.000 Euro | Alle geschützten Einlagen bei diesem Institut werden zusammengezählt. |
| Gemeinschaftskonto mit zwei Personen | Bis 200.000 Euro | Jede Person hat einen eigenen Anspruch von bis zu 100.000 Euro. |
| Konten bei verschiedenen Banken | Je Bank bis 100.000 Euro | Die Sicherungsgrenze gilt für jedes Institut getrennt. |
Vorübergehend erhöhte Sicherung bei besonderen Lebensereignissen
In bestimmten Fällen kann der Schutz für sechs Monate nach der Gutschrift bis zu 500.000 Euro betragen. Diese Regel erklärt, warum größere Beträge nach privaten Ereignissen nicht sofort auf mehrere Banken verteilt werden müssen.
Erfasst sind Erlöse aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie. Auch Gelder aus Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Kündigung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität oder Tod kommen infrage.
Hinzu zählen bestimmte Versicherungsleistungen sowie Entschädigungen nach Gewalttaten oder rechtswidriger Strafverfolgung. Entscheidend sind Herkunft des Geldes, Zeitpunkt der Gutschrift und ein nachvollziehbarer Nachweis.
Freiwillige Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände
Über die gesetzliche Grenze hinaus können freiwillige Fonds zusätzlichen Schutz bieten. Dazu gehören der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken und der Fonds des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands.
Ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung besteht dort jedoch nicht. Der Fonds der öffentlichen Banken schützt unter anderem Einlagen von Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
Nicht geschützt sind Einlagen von Banken, des Bundes, der Länder und ihrer Sondervermögen. Pfandbriefe und Kommunalobligationen sind ebenfalls nicht zusätzlich abgesichert.
Welche Sicherung gilt, wird im Preisaushang, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im jährlichen Informationsbogen zum Einlagenschutz erklärt. Vor einer größeren Anlage sollte geprüft werden, welchem System die Bank angehört und wie der Schutz im Einzelfall definiert ist.
Was im Entschädigungsfall bei einer Bank geschieht
Stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Entschädigungsfall fest, startet das Verfahren der gesetzlichen Einlagensicherung automatisch. Guthaben bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank müssen Betroffene meist weder anmelden noch belegen.
Die zuständige Entschädigungseinrichtung nutzt die Daten des Instituts und zahlt gedeckte Einlagen in der Regel innerhalb von sieben Arbeitstagen aus.
Für zeitweise geschützte Guthaben bis 500.000 Euro gelten andere Regeln, etwa nach einem Immobilienverkauf oder einer Erbschaft. Hier sind ein schriftlicher Antrag und passende Nachweise nötig.
Bei der Anlegerentschädigung informiert die zuständige Stelle die betroffenen Kundinnen und Kunden direkt. Ansprüche müssen dann innerhalb eines Jahres angemeldet werden.
Verwahrte Wertpapiere anderer Emittenten bleiben Eigentum der Anleger und können über das Aussonderungsrecht herausverlangt werden.
In einer geordneten Bankenabwicklung schützt die Einlagensicherung gedeckte Guthaben bis zur gesetzlichen Grenze vor dem Bail-in. Zuerst tragen Anteilseigner Verluste, danach bestimmte Kapitalgeber und Gläubiger.
Dieses Wirtschaftswissen hilft, Risiken bei Bankeinlagen und Wertpapieren realistisch einzuordnen.
FAQ
Was ist die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung schützt Guthaben von Kundinnen und Kunden, falls eine Bank zahlungsunfähig wird. Sie sichert Geld auf Girokonten, Sparkonten und Festgeldkonten bis zur gesetzlichen Grenze ab.
Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland?
Der gesetzliche Schutz beträgt bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Dabei werden alle geschützten Einlagen bei derselben Bank zusammengerechnet.
Gilt die Einlagensicherung für jedes Konto einzeln?
Nein. Entscheidend ist die Summe aller geschützten Guthaben einer Person bei einer Bank. Wer mehrere Konten beim selben Institut hat, erhält insgesamt höchstens 100.000 Euro Schutz.
Wie ist ein Gemeinschaftskonto abgesichert?
Bei einem Gemeinschaftskonto hat jeder Kontoinhaber einen eigenen Entschädigungsanspruch. So sind bei zwei Personen bis zu 200.000 Euro gesetzlich geschützt, sofern die Einlagen gleich zugerechnet werden.
Welche Guthaben sind durch die Einlagensicherung geschützt?
Geschützt sind Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Sparkonten und Festgeldkonten. Der Schutz gilt für Einlagen in Euro, anderen EU-Währungen und auch für US-Dollar oder Schweizer Franken.
Sind Aktien, Fonds und Zertifikate durch die Einlagensicherung geschützt?
Nein. Aktien, Zertifikate und Fondsanteile sind keine Einlagen im Sinne der Einlagensicherung. Verwahrte Wertpapiere bleiben Eigentum der Kunden und können bei einer Insolvenz herausverlangt oder übertragen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung?
Die Einlagensicherung schützt Kontogeld und Spareinlagen. Die Anlegerentschädigung betrifft Ansprüche aus Wertpapiergeschäften, wenn ein Institut Gelder nicht herausgeben kann.
Verluste aus Kursrückgängen oder fehlerhafter Beratung ersetzt sie nicht.
Was bedeutet Institutssicherung bei Sparkassen und Volksbanken?
Die Institutssicherung soll eine Insolvenz eines angeschlossenen Instituts verhindern. Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden durch Eigenkapitalhilfen, Bürgschaften, Garantien oder Fusionen gestützt.
Der Haftungsverbund des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands sowie die Sicherungseinrichtung der Volksbanken sind anerkannte gesetzliche Systeme.
Wann gilt ein erhöhter Schutz bis 500.000 Euro?
Für sechs Monate nach Gutschrift können bestimmte Einlagen bis zu 500.000 Euro geschützt sein. Dies gilt etwa bei Erlösen aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie.
Auch Gelder im Zusammenhang mit Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Kündigung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität oder Tod sind geschützt.
Welche Rolle spielen freiwillige Einlagensicherungsfonds?
Freiwillige Fonds der Bankenverbände können über die gesetzliche Grenze hinaus schützen, etwa der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken.
Im Gegensatz zum gesetzlichen Schutz besteht dort jedoch meist kein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung.
Was passiert nach der Feststellung eines Entschädigungsfalls?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt den Entschädigungsfall fest. Anschließend beginnt das gesetzliche System automatisch mit der Abwicklung.
Guthaben bis 100.000 Euro werden innerhalb von sieben Arbeitstagen auf Basis der Bankdaten ausgezahlt.
Muss ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden?
Für gesetzlich geschützte Einlagen bis 100.000 Euro ist meist kein Antrag nötig. Bei erhöhtem Schutz bis 500.000 Euro müssen Betroffene schriftlich einen Antrag stellen und Nachweise einreichen.
Wie lässt sich prüfen, welchem Einlagensicherungssystem eine Bank angehört?
Die Zugehörigkeit einer Bank findet sich oft im Preisaushang, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im jährlichen Informationsbogen zum Einlagenschutz.
Diese Unterlagen zeigen auch, ob das Institut einem gesetzlichen Sicherungssystem, einer Institutssicherung oder einem freiwilligen Fonds angehört.
Sind Einlagen bei einer Bankenabwicklung durch Bail-in geschützt?
Gedeckte Einlagen bleiben bei einer geordneten Bankenabwicklung bis zur gesetzlichen Grenze grundsätzlich vom Bail-in ausgenommen. Zuerst tragen Anteilseigner Verluste, danach weitere Gläubiger.

