Die Entfernungspauschale, oft Pendlerpauschale genannt, ist ein steuerlicher Abzug für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie senkt als Werbungskosten die Einkünfte, die Arbeitnehmer versteuern müssen. Der Arbeitsweg kann die Steuerlast mindern, selbst wenn die tatsächlichen Kosten niedriger waren.
- Entfernungspauschale: Definition und steuerlicher Wirtschaftsbegriff
- Für wen die Pendlerpauschale gilt
- Was mit der ersten Tätigkeitsstätte gemeint ist
- Abgrenzung zur Auswärtstätigkeit
- Höhe und Berechnung der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg
- Nur die einfache Strecke und volle Kilometer zählen
- Arbeitstage korrekt erfassen
- Kürzeste Straßenverbindung und verkehrsgünstigere Route
- Rechenbeispiel zur Pendlerpauschale
- Entfernungspauschale in der Steuererklärung: Grenzen, Verkehrsmittel und Sonderfälle
- FAQ
- Was ist die Entfernungspauschale?
- Wie hoch ist die Entfernungspauschale ab 2026?
- Zählt für die Pendlerpauschale die Hin- und Rückfahrt?
- Welche Kilometer sind bei der Berechnung anzusetzen?
- Darf eine längere Strecke zur Arbeit in der Steuererklärung angesetzt werden?
- Für welche Verkehrsmittel gilt die Entfernungspauschale?
- Was ist die erste Tätigkeitsstätte?
- Was gilt, wenn keine erste Tätigkeitsstätte vorhanden ist?
- Gibt es eine Obergrenze für die Entfernungspauschale?
- Wie wirkt sich ein steuerfreies Jobticket auf die Pendlerpauschale aus?
- Können Selbständige die Entfernungspauschale nutzen?
- Wo findet sich eine einfache Erklärung zur Entfernungspauschale im Steuer-WIKI?
Seit 2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Es ist nicht entscheidend, ob Beschäftigte mit dem Auto, Zug, Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Maßgeblich ist allein die Strecke, nicht der Preis für Benzin, Tickets oder Reparaturen.
Die gesetzliche Grundlage steht in § 9 Einkommensteuergesetz. Auch Selbständige können die Entfernungspauschale unter bestimmten Voraussetzungen nutzen. Dann gilt sie als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG. Diese Definition grenzt den normalen Arbeitsweg von beruflichen Fahrten zu Kunden, Baustellen oder Terminen außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte ab.
Das Wichtigste zur Entfernungspauschale
- Die Entfernungspauschale berücksichtigt Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
- Sie wird umgangssprachlich meist als Pendlerpauschale bezeichnet.
- Seit 2026 gelten 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
- Es zählt grundsätzlich nur die einfache Strecke zur Arbeit.
- Die Pauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und den tatsächlichen Ausgaben.
- Arbeitnehmer setzen sie als Werbungskosten an, Selbständige können sie unter gesetzlichen Bedingungen als Betriebsausgabe berücksichtigen.
Entfernungspauschale: Definition und steuerlicher Wirtschaftsbegriff
Die Entfernungspauschale ist ein steuerlicher Begriff für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Umganssprachlich wird sie Pendlerpauschale genannt. Sie zählt zu Werbungskosten bei Arbeitnehmern. Manche Selbständige können sie auch nutzen.
Für die steuerliche Einordnung ist das Verkehrsmittel nicht entscheidend. Dieses Wissen hilft, Arbeitsweg und Auswärtstätigkeit richtig zu unterscheiden.
Für wen die Pendlerpauschale gilt
Die Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer, die ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Der Abzug ist möglich, egal ob zu Fuß, mit Fahrrad, Motorrad, Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln.
Auch Selbständige können Fahrtkosten unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Entscheidend ist, ob ein fester betrieblicher Ort regelmäßig aufgesucht wird.
Was mit der ersten Tätigkeitsstätte gemeint ist
Eine erste Tätigkeitsstätte ist eine ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines bestimmten Dritten. Das kann auch der Betrieb eines Kunden sein, wenn Beschäftigte dort dauerhaft eingesetzt werden.
Pro Dienstverhältnis gibt es nur eine erste Tätigkeitsstätte. Fahrzeuge, Flugzeuge oder Schiffe zählen nicht dazu, weil sie keinen festen Ort darstellen.
Der Arbeitgeber kann die erste Tätigkeitsstätte mündlich oder schriftlich festlegen. Diese Zuordnung gilt dauerhaft bei unbefristeten Verträgen oder bei Planungen über 48 Monate.
Fehlt eine klare Zuordnung, gelten zeitliche Regeln: Tätigkeit an jedem Arbeitstag, an mindestens zwei vollen Tagen pro Woche oder mindestens einem Drittel der regelmäßigen Arbeitszeit. Dieses Wissen ist wichtig für die Steuererklärung.
Abgrenzung zur Auswärtstätigkeit
Liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor, kann eine Auswärtstätigkeit vorliegen. Dann gelten für Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen andere steuerliche Regeln als bei der Pendlerpauschale.
Erfüllen mehrere Orte die zeitlichen Kriterien, kann der Arbeitgeber einen Ort bestimmen. Wird nichts bestimmt, gilt meist die wohnungsnächste Einrichtung als erste Tätigkeitsstätte.
| Merkmal | Erste Tätigkeitsstätte | Auswärtstätigkeit |
|---|---|---|
| Arbeitsort | Ortsfeste Einrichtung mit dauerhafter Zuordnung | Wechselnder oder vorübergehend aufgesuchter Einsatzort |
| Steuerliche Behandlung | Entfernungspauschale für den Arbeitsweg | Reisekosten nach den Regeln für berufliche Auswärtstätigkeiten |
| Typischer Fall | Regelmäßige Arbeit im Betrieb oder in einer dauerhaft zugeordneten Kundenfiliale | Vorübergehender Termin bei Kunden, Baustellen oder Projektorten |
Höhe und Berechnung der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg
Die Entfernungspauschale bemisst sich nach der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie gilt für den Arbeitsweg an jedem Arbeitstag. Dabei ist es egal, ob man mit dem Auto, der Bahn oder dem Fahrrad fährt. Für die Berechnung sind die Strecke, die Anwesenheitstage und der Kilometersatz entscheidend.
Nur die einfache Strecke und volle Kilometer zählen
Es zählt nur die einfache Entfernung. Die Hin- und Rückfahrt sind mit einem Ansatz pro Arbeitstag abgegolten. Beispielsweise werden bei 33,9 Kilometern nur 33 ganze Kilometer berücksichtigt.
Mehrere Fahrten am Tag erhöhen die Pauschale nicht. Liegen Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen, so ist pro Tag nur die halbe Pauschale anzusetzen.
Arbeitstage korrekt erfassen
Berücksichtigt werden nur Tage, an denen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich besucht wurde. Homeoffice, Urlaub, Krankheit und Dienstreisen gelten nicht als Arbeitstage.
Eine genaue Aufstellung der Anwesenheitstage erleichtert die Berechnung. Kalender, Zeiterfassung oder Fahrkarten bieten dazu verlässliche Grundlagen.
Kürzeste Straßenverbindung und verkehrsgünstigere Route
Als Ausgangspunkt gilt die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke kann gewählt werden, wenn sie verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.
Dies gilt besonders, wenn die Arbeitsstätte so schneller und zuverlässiger erreichbar ist. Eine Zeitersparnis von etwa zehn Prozent rechtfertigt diese Annahme klinisch.
Rechenbeispiel zur Pendlerpauschale
Bei 33 vollen Kilometern Entfernung und 200 Arbeitstagen beträgt der Werbungskostenbetrag 2.508 Euro. Die Rechnung lautet: 33 Kilometer × 200 Arbeitstage × 0,38 Euro.
| Rechengröße | Wert | Ansatz |
|---|---|---|
| Einfache Entfernung | 33 Kilometer | Nur volle Kilometer zählen |
| Tatsächliche Arbeitstage | 200 Tage | Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte |
| Kilometersatz | 0,38 Euro | Je Entfernungskilometer und Arbeitstag |
| Werbungskosten | 2.508 Euro | 33 × 200 × 0,38 Euro |
Entfernungspauschale in der Steuererklärung: Grenzen, Verkehrsmittel und Sonderfälle
Die Entfernungspauschale ist als steuerliche Werbungskosten auf 4.500 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Diese Grenze entfällt, wenn Beschäftigte einen eigenen oder überlassenen Kraftwagen nutzen. Das WIKI zum Einkommensteuerrecht nennt Ausnahmen für hohe Kosten im Nah- und Fernverkehr.
Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, zum Beispiel für Fahrrad, Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften. Fahrten mit Taxi oder Flugzeug sind nicht absetzbar. Wenn die nachgewiesenen Ticketkosten die Pauschale übersteigen, können die tatsächlichen Ausgaben angesetzt werden.
Ein steuerfreies Jobticket des Arbeitgebers mindert jedoch den abziehbaren Betrag. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder 50 mit Merkzeichen G dürfen ihre tatsächlichen Fahrtkosten ohne Höchstbetrag geltend machen. Fehlen Belege, kann zur Vereinfachung die doppelte Strecke für Hin- und Rückfahrt mit ganzen Kilometern angesetzt werden.
Bei mehreren Wohnungen zählt die weiter entfernte Wohnung nur, wenn dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt und die Wohnung regelmäßig genutzt wird. Bei Verheirateten ist das meist der Familienwohnsitz. Für 2021 galten ab Kilometer 21 0,35 Euro, von 2022 bis 2025 waren es 0,38 Euro. Geringverdienende konnten in diesem Zeitraum auf Antrag eine Mobilitätsprämie erhalten.
FAQ
Was ist die Entfernungspauschale?
Die Entfernungspauschale ist ein Begriff aus dem deutschen Einkommensteuerrecht. Sie berücksichtigt Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten. Umgangssprachlich nennt man sie auch Pendlerpauschale.
Wie hoch ist die Entfernungspauschale ab 2026?
Seit 2026 beträgt die Pauschale einheitlich 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Maßgeblich ist die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Zählt für die Pendlerpauschale die Hin- und Rückfahrt?
Nein. Pro Arbeitstag wird nur die einfache Entfernung angesetzt. Hin- und Rückweg gelten als abgegolten, auch bei mehrfachen Fahrten am selben Tag.
Welche Kilometer sind bei der Berechnung anzusetzen?
Es zählen ausschließlich volle Entfernungskilometer. Bei 33,9 Kilometern werden daher 33 Kilometer berücksichtigt. Die kürzeste Straßenverbindung ist in der Regel maßgeblich.
Darf eine längere Strecke zur Arbeit in der Steuererklärung angesetzt werden?
Ja, wenn die längere Route verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Sie muss die erste Tätigkeitsstätte schneller und zuverlässiger erreichbar machen. Eine Zeitersparnis von rund zehn Prozent kann das belegen.
Für welche Verkehrsmittel gilt die Entfernungspauschale?
Die Pauschale gilt grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel, etwa für Fußwege, Fahrrad, Motorrad, Auto oder öffentliche Verkehrsmittel. Flüge und Taxifahrten sind ausgenommen.
Was ist die erste Tätigkeitsstätte?
Die erste Tätigkeitsstätte ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, der ein Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Das kann ein Standort des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines Kunden sein. Pro Dienstverhältnis gibt es nur eine erste Tätigkeitsstätte.
Was gilt, wenn keine erste Tätigkeitsstätte vorhanden ist?
Fehlt eine erste Tätigkeitsstätte, liegt meistens eine Auswärtstätigkeit vor. Dann gelten andere Regeln für den Werbungskostenabzug, etwa für Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen.
Gibt es eine Obergrenze für die Entfernungspauschale?
Der Abzug ist grundsätzlich auf 4.500 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Eine höhere Pauschale ist möglich, wenn ein eigener oder überlassener Kraftwagen eingesetzt wird. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können unter Umständen höhere tatsächliche Kosten anerkannt werden.
Wie wirkt sich ein steuerfreies Jobticket auf die Pendlerpauschale aus?
Ein vom Arbeitgeber steuerfrei überlassenes Jobticket mindert die Entfernungspauschale um dessen Wert. Das verhindert eine doppelte steuerliche Begünstigung derselben Aufwendungen.
Können Selbständige die Entfernungspauschale nutzen?
Ja, auch Selbständige können die Pauschale nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG ansetzen. Entscheidend ist der Weg zwischen Wohnung und der maßgeblichen betrieblichen Einrichtung.
Wo findet sich eine einfache Erklärung zur Entfernungspauschale im Steuer-WIKI?
Das wichtigste Wissen lautet: Tatsächliche Arbeitstage, volle Kilometer und die einfache Entfernung sind zu dokumentieren. Belege zu Jobtickets, Fahrkarten oder verkehrsgünstigeren Strecken helfen beim nachvollziehbaren Ansatz in der Steuererklärung.

