Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein zusätzlicher steuerlicher Freibetrag für Eltern, die ohne Partner mit ihrem Kind leben. Er senkt das zu versteuernde Einkommen und kann so die Einkommensteuer mindern.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Definition und Zweck
- Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag
- Wann Eltern steuerlich als alleinstehend gelten
- Haushaltsgemeinschaft und weitere volljährige Personen
- Haushaltszugehörigkeit des Kindes nachweisen
- Steuerklasse II beantragen und Entlastungsbetrag in der Steuererklärung nutzen
- FAQ
- Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
- Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
- Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
- Was bedeutet alleinstehend im Steuerrecht?
- Entfällt der Freibetrag, wenn eine weitere volljährige Person in der Wohnung gemeldet ist?
- Wie wird die Haushaltszugehörigkeit des Kindes nachgewiesen?
- Wie beantragen Arbeitnehmer die Steuerklasse II?
- Kann der Entlastungsbetrag auch über die Steuererklärung geltend gemacht werden?
- Gibt es den Entlastungsbetrag im Trennungsjahr?
- Was gilt nach dem Tod des Ehegatten?
- Wie hängen Kindergeld, Kinderfreibetrag und Entlastungsbetrag zusammen?
- Wann kann der volle Kinderfreibetrag übertragen werden?
- Kann auch der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung übertragen werden?
Diese Regelung zeigt, dass der Gesetzgeber anerkennt, dass Alleinerziehende viele Kosten des Haushalts allein tragen. Der Freibetrag soll diese finanzielle Belastung teilweise ausgleichen.
Der Betrag wird nicht direkt von der Steuer abgezogen. Stattdessen vermindert er die Basis, auf der das Finanzamt die Einkommensteuer berechnet. Die Höhe der Steuerersparnis hängt vom Einkommen und Steuersatz ab.
Das Kind muss im Haushalt des alleinstehenden Elternteils gemeldet sein. Außerdem muss Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bestehen. Die Berücksichtigung erfolgt über Steuerklasse II oder die Einkommensteuererklärung.
Die Erklärung des Entlastungsbetrags ist besonders wichtig bei Trennung oder Wechsel des Haushalts. Schon eine weitere volljährige Person kann den Anspruch in vielen Fällen ausschließen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein steuerlicher Freibetrag für alleinstehende Eltern.
- Er reduziert das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer direkt.
- Voraussetzung ist meist, dass mindestens ein Kind im eigenen Haushalt lebt.
- Für das Kind muss grundsätzlich Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zustehen.
- Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende kann über die Steuerklasse II berücksichtigt werden.
- Alternativ lässt sich der Betrag in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Definition und Zweck
Der Entlastungsbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag für Eltern, die ihren Haushalt allein führen. Er mindert das zu versteuernde Einkommen. Dadurch sinkt die Einkommensteuer.
Der Entlastungsbetrag zeigt die besondere Belastung, die entsteht, wenn nur eine Person die Kosten im Haushalt trägt.
Im WIKI zum deutschen Steuerrecht zählt diese Regelung zu den wichtigsten Hilfen für Alleinerziehende. Sie ergänzt Kindergeld und Kinderfreibeträge. Diese Leistungen ersetzt sie jedoch nicht.
Dieses Wissen hilft, die eigene Steuerlast besser einzuordnen.
Warum es den steuerlichen Freibetrag gibt
Ein allein geführter Haushalt verursacht oft höhere laufende Ausgaben. Betreuung, Wohnen, Verpflegung und Organisation können nicht geteilt werden. Es fehlt eine zweite erwachsene Person.
Die steuerliche Entlastung für Einelternfamilien soll diesen Nachteil teilweise ausgleichen.
Der Freibetrag wird bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt. Im laufenden Jahr kann er über die Steuerklasse II geltend gemacht werden.
Spätestens mit der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt die Angaben erneut.
Höhe des Entlastungsbetrags und Erhöhungsbeträge
Für das erste Kind beträgt der Entlastungsbetrag 4.260 Euro im Jahr. Ab dem zweiten Kind kommen je weiterem Kind 240 Euro hinzu.
Diese Erhöhungsbeträge kann man beim zuständigen Finanzamt als Freibetrag für den Lohnsteuerabzug eintragen lassen.
Neben diesem Betrag stehen Alleinerziehenden regelmäßig der hälftige Kinderfreibetrag von 3.414 Euro und der hälftige Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von 1.464 Euro je Kind zu.
Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch. Dabei vergleicht es Kindergeld und Kinderfreibetrag.
| Steuerlicher Posten | Betrag pro Jahr | Bedeutung |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag für das erste Kind | 4.260 Euro | Freibetrag für einen allein geführten Haushalt |
| Erhöhungsbetrag ab dem zweiten Kind | 240 Euro je weiterem Kind | Zusätzliche steuerliche Entlastung für Einelternfamilien |
| Hälftiger Kinderfreibetrag | 3.414 Euro je Kind | Wird in der Günstigerprüfung dem Kindergeld gegenübergestellt |
| Hälftiger Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung | 1.464 Euro je Kind | Berücksichtigt Kosten der Betreuung und Ausbildung |
Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag setzt klare steuerliche Bedingungen voraus. Er beschreibt eine Entlastung für Eltern, die ihren Haushalt ohne Partner führen und ein Kind betreuen.
Wann Eltern steuerlich als alleinstehend gelten
Als alleinstehend im Steuerrecht gelten ledige, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Eltern. Sie dürfen die Voraussetzungen für das Ehegattensplitting nicht erfüllen.
Eine Ausnahme besteht beim Witwensplitting. Der Elternteil muss mit mindestens einem Kind in einer Wohnung leben. Zudem ist Anspruch auf Kindergeld oder steuerliche Freibeträge nötig.
Frühe Prüfung dieser Kriterien gelingt mit entsprechendem Wirtschaftswissen.
Haushaltsgemeinschaft und weitere volljährige Personen
Lebt eine weitere volljährige Person in der Wohnung, nimmt das Finanzamt meist eine gemeinsame Haushaltsführung an. Dann entfällt der Entlastungsbetrag, wenn diese Person den Haushalt mitführt.
Diese Vermutung kann widerlegt werden, falls keine gemeinsame Haushaltsführung besteht. Volljährige Kinder mit Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge sind ausgenommen. Der Begriff Haushaltsgemeinschaft ist entscheidend für die Prüfung.
Haushaltszugehörigkeit des Kindes nachweisen
Die Haushaltszugehörigkeit wird anerkannt, wenn das Kind beim Elternteil gemeldet ist. Für die steuerliche Zuordnung benötigt das Finanzamt zudem die Identifikationsnummer des Kindes.
Für ein Kind mit Wohnsitz im Ausland kann ein anderer geeigneter Nachweis genügen. Sind die Voraussetzungen nicht das ganze Jahr erfüllt, mindert sich der Jahresbetrag anteilig um ein Zwölftel pro Monat.
Steuerklasse II beantragen und Entlastungsbetrag in der Steuererklärung nutzen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Steuerklasse II beim Finanzamt beantragen. Der Wechsel erfolgt nicht automatisch. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Entlastungsbetrag im monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Somit senkt er die Steuerlast direkt.
Wurde der Betrag unterjährig nicht erfasst, lässt er sich in der Einkommensteuererklärung nachholen. Die Angaben stehen in der Anlage Kind in den Zeilen 44 bis 50. Dort ist auch definiert, für welche Monate der Anspruch bestand.
Bei einer Trennung wird die Steuerklasse II im laufenden Jahr grundsätzlich nicht gewährt. Der Bundesfinanzhof entschied jedoch am 28. Oktober 2021 – III R 17/20 –, dass ein anteiliger Entlastungsbetrag ab dem Einzug in den eigenen Haushalt möglich ist.
Auch nach dem Tod des Ehegatten kann der Freibetrag relevant sein. Obwohl Steuerklasse II im laufenden und folgenden Jahr nicht greift.
Wer den Entlastungsbetrag beantragen will, sollte zudem die Kinderfreibeträge prüfen. Unter bestimmten Bedingungen kann der volle Kinderfreibetrag von 6.828 Euro übertragen werden.
Dies gilt etwa bei zu geringen Unterhaltsleistungen, beschränkter Steuerpflicht oder beim Tod des anderen Elternteils.
FAQ
Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Der Entlastungsbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag für alleinstehende Elternteile. Er senkt das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer. Das Recht berücksichtigt, dass Einpersonenhaushalte mit Kind meist höhere Haushaltskosten haben.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Für das erste Kind beträgt der Entlastungsbetrag 4.260 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro jährlich. Wenn die Voraussetzungen nicht das ganze Jahr vorliegen, wird der Betrag monatlich anteilig gekürzt.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Anspruch haben ledige, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Elternteile. Das Kind muss im Haushalt leben und Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben. Zudem wird meist die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes benötigt.
Was bedeutet alleinstehend im Steuerrecht?
Ein Elternteil gilt als alleinstehend, wenn er nicht die Voraussetzungen für das Ehegattensplitting erfüllt. Er muss mit mindestens einem begünstigten Kind eine Haushaltsgemeinschaft bilden. Das Witwensplitting stellt eine wichtige Ausnahme dar.
Lebt eine weitere volljährige Person im Haushalt, prüft das Finanzamt deren Haushaltsführung. So wird festgestellt, ob eine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt.
Entfällt der Freibetrag, wenn eine weitere volljährige Person in der Wohnung gemeldet ist?
Eine weitere volljährige Person im Haushalt führt oft zur Vermutung der gemeinsamen Haushaltsführung. Dann kann der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entfallen. Diese Vermutung lässt sich widerlegen, wenn keine gemeinsame Haushaltsführung nachgewiesen wird.
Eine Ausnahme gilt für volljährige Kinder, die weiterhin Kindergeld oder Kinderfreibeträge erhalten.
Wie wird die Haushaltszugehörigkeit des Kindes nachgewiesen?
Die Zugehörigkeit wird meist angenommen, wenn das Kind im Haushalt gemeldet ist. Bei Kindern mit Wohnsitz im Ausland kann ein anderer Nachweis ausreichen. Wichtig ist, dass das Kind tatsächlich zum Haushalt gehört und steuerliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie beantragen Arbeitnehmer die Steuerklasse II?
Arbeitnehmer müssen die Steuerklasse II beim Finanzamt beantragen; der Wechsel erfolgt nicht automatisch. Nach Eintragung berücksichtigt der Arbeitgeber den Entlastungsbetrag im Lohnsteuerabzug.
Kann der Entlastungsbetrag auch über die Steuererklärung geltend gemacht werden?
Ja, wenn der Freibetrag nicht im Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Dann kann er in der Anlage Kind der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Das Finanzamt berücksichtigt ihn dann im Steuerbescheid.
Gibt es den Entlastungsbetrag im Trennungsjahr?
Die Steuerklasse II wird im Trennungsjahr nicht für das laufende Jahr gewährt. Der Entlastungsbetrag kann aber anteilig zustehen. Laut Bundesfinanzhof kann der Anspruch bei eigenem Haushalt bestehen, wenn keine Haushaltsgemeinschaft mit dem Ehepartner mehr vorliegt.
Was gilt nach dem Tod des Ehegatten?
Nach dem Tod des Ehegatten kann Steuerklasse II im laufenden und folgenden Jahr nicht genutzt werden. Der Entlastungsbetrag ist als Freibetrag möglich, wenn Voraussetzungen erfüllt sind. Das Witwensplitting spielt ebenfalls eine Rolle.
Wie hängen Kindergeld, Kinderfreibetrag und Entlastungsbetrag zusammen?
Der Entlastungsbetrag ist getrennt vom Kindergeld und Kinderfreibetrag zu sehen. Alleinerziehende erhalten meist den halben Kinderfreibetrag von 3.414 Euro sowie den halben Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von 1.464 Euro je Kind.
Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
Wann kann der volle Kinderfreibetrag übertragen werden?
Unter bestimmten Bedingungen kann der halbe Kinderfreibetrag des anderen Elternteils übertragen werden. Das gilt bei beschränkter Einkommensteuerpflicht, wenn der andere Elternteil weniger als 75 Prozent der Unterhaltspflicht erfüllt oder verstorben ist. Dann kann der volle Kinderfreibetrag von 6.828 Euro angesetzt werden.
Kann auch der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung übertragen werden?
Die andere Hälfte des Freibetrags kann beantragt werden, wenn das Kind jünger als 18 Jahre ist und nicht beim anderen Elternteil gemeldet. Der andere Elternteil darf widersprechen, wenn er Betreuungskosten trägt oder das Kind weitgehend selbst betreut.

